Keine aufschiebende Wirkung – Eddesser Flugplatz bleibt geschlossen
Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt das Vorgehen der Landesbehörde für Straßenbau
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag von Edgar Grassmann abgelehnt. Der Geschäftsführer der Teg-Port GmbH klagt gegen den Widerruf der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Peine-Eddesse und hatte aufschiebende Wirkung beantragt.
Dem öffentlichen Interesse sei der Vorrang einzuräumen, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig. "Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Klage, mit der die vollziehbare Entscheidung angefochten wird, offenbar keine Aussicht auf Erfolg hat. So liegt es hier."
Wie berichtet, hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Dezember vergangenen Jahres Sylvia Grassmann die Genehmigung des Verkehrslandeplatzes entzogen. Außerdem hatte die Kammer festgestellt, dass der Platzhalterin Rechte und Pflichte obliegen, die sie nicht wirksam auf die Teg-Port übertragen habe. Die Gesellschafter seien nicht befugt, Rechte und Pflichten für sie wahrzunehmen. Die Landesbehörde habe den angefochtenen Bescheid zu Recht erlassen, weil Sylvia Grassmann aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes nicht in der Lage sei, die Verantwortung für den Verkehrslandeplatz selbst herzustellen.
Grassmanns Rechtsanwälte führen in dem Rechtsstreit an, dass Edgar Grassmann als Geschäftsführer die Pflichten bereits wahrgenommen habe – ohne Beanstandungen. Es möge dahingestellt bleiben. Ob dies zutreffe, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Jedenfalls sei weder er noch die von ihm geführte Teg-Port im rechtlichen Sinne als Platzhalter verantwortlich.
Die Aufsichtsbehörde könne auch nicht erst dann einschreiten, wenn es bereits zu konkreten Gefährdungen gekommen sei.
Ausführlich wird in dem Beschluss auf die Gutachten über den Gesundheitszustand der mittlerweile 84 Jahre alten Sylvia Grassmann eingegangen. Auch daran wird erinnert: Die Kammer hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 angeregt, dass die Söhne Edgar und Volker Grassmann eine Übertragung der Betriebsgenehmigung auf beide oder einen von ihnen beantragen, was die Landesbehörde für Straßenbau wohlwollend prüfen wollte. Beide Söhne sind zu gleichen Teilen Eigentümer des Platzes. "Offenbar ist es wegen familiärer Streitigkeiten hierzu aber bisher nicht gekommen", heißt es im Gerichtsbeschluss weiter. Das bestätigt Edgar Grassmann auf PN-Nachfrage.
Von der Ablehnung seines Antrags auf aufschiebende Wirkung erfuhr er durch unsere Zeitung. Über sein weiteres Vorgehen brauchte er nicht lange nachzudenken: "Ich werde weiter klagen", sagte er.













