Rechtsstreit um Flughafen-Ausbau
Gegner der längeren Landebahn müssen bis morgen Begründung für ihre Klage darlegen
Die Frist für die Begründung eines Eilantrages gegen den geplanten Flughafenausbau endet morgen, am 15. März. Bis dahin haben die Kläger Naturschutzbund (Nabu) und zwei Waggumer Bürger Zeit, ihre Argumente gegen die Verlängerung der Landebahn darzulegen.
Die Klage auf aufschiebende Wirkung gegen den Planbeschluss war, wie berichtet, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 17. Januar eingegangen (Aktenzeichen 7 MS 29/07). Darüber hinaus hatte der Anwalt der Flughafengegner, Rüdiger Nebelsieck, auch Klage gegen den Beschluss als solchen erhoben (Aktenzeichen 7 KS 28/07).
Mit der Klage auf aufschiebende Wirkung wollen die Kläger Folgendes erreichen: dass mit dem nach Erlass des Planbeschlusses theoretisch möglichen Bau nicht begonnen wird, bevor die eigentliche Klage entschieden ist. Bis es zu einer solchen Entscheidung kommt, davon geht Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck aus, könnten in solchen Verwaltungsgerichtsverfahren durchaus mehrere Jahre ins Land gehen. Zur Begründung des Eilantrages erklärte der Hamburger Rechtsbeistand, bereits bei der so genannten Planrechtfertigung der Begründung, warum die Start- und Landebahn des Flughafens ausgebaut werden müsse gebe es Unklarheiten.
Nicht klar zum Ausdruck komme in den Planunterlagen des Antragstellers, der Flughafen GmbH, für welche Flugzeuge mit welchen Kapazitäten eigentlich welche Landebahnlänge benötigt werde. Auch seien keine Alternativen für das Vorhaben benannt worden, die unter Umständen eine geringere Belastung für die Natur darstellten.
Ebensowenig sei die Frage eines Nachtflugsverbots geklärt. Schließlich sei auch aus den Planunterlagen nicht ersichtlich, für welche Art von Flughafen die neue Landebahn benötigt wird: für einen öffentlichen Verkehrs- oder für einen Forschungsflughafen. Das habe, so Nebelsieck, aber erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Flugbewegungen. Denn: Bei einem Verkehrsflughafen müsse der Betreiber jeden Verkehr annehmen. Das aber wolle dieser laut eigenem Bekunden nicht gleichwohl aber die Widmung als Verkehrsflughafen beibehalten. Nebelsieck: "Das ist ein schwerwiegender Widerspruch."
Auch, was die Frage der Umweltverträglichkeit betrifft, habe der Plan Defizite. Fast 74 Hektar Wald sollen für das Projekt gefällt bzw. eingekürzt werden. Dieser Teil eines faktischen, bisher nicht erfassten Vogelschutzgebietes sei jetzt eigens für das Vorhaben nachgemeldet worden worden, nur, um eine Ausnahmegenehmigung erwirken zu können.
Nebelsieck meint, dies widerspreche dem in EU-Richtlinien dargelegten Naturschutzgedanken, denn der Behörde sei es nicht um fachliche Gründe, um den Naturschutz nämlich, gegangen, sondern nur um die Ausnahme: um die Ermöglichung des Flughafenausbaus. "Das zeigt aus EU-Sicht, dass der staatliche Schutz nicht hinreichend war."













