Prozesse blockieren Baubeginn von Flughafen und Spaßbad
Termine für Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stehen noch immer aus Arbeiten könnten sofort starten
Zwei Großprojekte verzögern sich weiter durch Prozesse. Eine Klage zum Spaßbad liegt zur Entscheidung beim Verwaltungsgericht Braunschweig, die über den Flughafen-Ausbau beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Mehr als 24 Millionen Euro soll der Neubau des Sport- und Freizeitbades an der Hamburger Straße kosten. Eine Bürgerinitiative will den Bau durch ein Bürgerbegehren stoppen.
Der Antrag scheiterte bei der Stadt, da die Initiativen aus Sicht der Verwaltung keinen tragfährigen Kostendeckungsvorschlag unterbreitete. Gegen diesen Entscheid der Stadt klagten die Initiative beim Verwaltungsgricht Braunschweig.
Thorsten Baumgarten, Sprecher des Verwaltungsgerichts Braunschweig, konnte gestern einen Termin für die Verhandlung noch nicht nennen. Er erklärte, dass sich die Vorbereitungen "in der Endphase der Vorbereitungen" befänden.
Obwohl die Klage vor dem Verwaltungsgricht keine aufschiebende Wirkung hat, mit dem Bau hätte begonnen werden können, hatte die Stadt die Arbeiten verschoben, um den Entscheid abzuwarten. Sie hat allerdings auch angekündigt, dass sie sich den Gang in die zweite Instanz zum Oberverwaltungsgerich in Lüneburg vorbehalte.
Die Initiative will den Erhalt der Stadtteilbäder, die zugunsten des neuen Spaßbades geschlossen werden sollen sowie für den Neubau eines Hallenbades im Westen der Stadt.
Beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wartet seit gut einem Jahr die Klage der Initiative gegen den Ausbau des Flughafens auf den Verhandlungsbeginn.
Wann das soweit sein wird, ist derzeit noch völlig offen. Jürgen Rettberg, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts: "Die zuständige Kammer hat sehr viel zu tun, deshalb ist ein Termin noch nicht abzusehen."
Gegner der Verlängerung der Start- und Landebahn hatten auf aufschiebende Wirkung gegen den rechtskräftigen Planbeschluss geklagt. Boris Gelfert, Geschäftsführer des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg und somit Bauherr: "Ohne Gerichtsentscheid können wir mit den Bauarbeiten nicht beginnen."













