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04. Februar 2012
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Braunschweig: Klage gegen Genmais abgewiesen


Zwei hessische Bauern sind heute mit einer Klage gegen ein Genmais-Feldversuch vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Ihnen erschien der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 200 Metern zu ihren Feldern als nicht ausreichend. Das Gericht begründete sein Urteil mit einem zumutbaren Restrisiko. Bei dem Genmais handelt es sich nicht um die zu Beginn der Woche verbotene Sorte MON 810, sondern eine weitere Sorte des US-amerikanischen Saatgutkonzerns Monsanto.

Donnerstag, 23.04.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10207005/menuid/10195179

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