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11. Februar 2012
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Artikel 8: "Wir wurden zu Unrecht eingepfercht"

Reportage zum Grundgesetz – Braunschweiger Kessel war laut Gericht ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit

Von Uwe Hildebrandt

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Artikel 8: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Uwe Hildebrandt schreibt über ein Ereignis, das die Gemüter in unserer Region erhitzte. Menschen, die nichts verbrochen hatten, wurden ihrer Freiheit beraubt. In Deutschland wird zum Glück nur selten mit Härte gegen Versammlungen vorgegangen. Aber alle, die einmal zu Unrecht festgehalten oder eingesperrt wurden, können sich in das Schicksal von Menschen aus totalitären Staaten hineinfühlen.

Der NPD-Aufmarsch ist noch einige hundert Meter weit weg. Circa 250 Gegendemonstranten halten sich auf dem Braunschweiger Hagenmarkt auf. Sie verhalten sich ruhig. Erst als ein Wasserwerfer der Polizei vorbeifährt, werden zwei Flaschen auf diesen geworfen.

Dann säumen plötzlich immer mehr Polizisten den Platz, der grüne Ring schließt sich. Die Demonstranten und auch einige arglose Passanten stehen unter Arrest. Es folgen zweieinhalb Stunden der Ungewissheit und auch der Angst.

Der Braunschweiger Kessel vom 18. Juni 2005 ist unter Juristen und kritischen Staatsbürgern ein feststehender Begriff, bundesweit. Markus Bobbe war damals mit einem Schulkameraden mitten im Geschehen. Besonders in dem Moment, in dem die Rechtsextremen mit ihren Fahnen an ihm vorbeizogen, verspürte der heute 21-Jährige eine ihm unbekannte Ohnmacht: "Die brüllten ausländerfeindliche Sprüche und wurden von der Polizei beschützt – aber uns pferchten sie ein."

Markus Bobbe wurde mulmig zu Mute, wie er sich erinnert. Denn selbst als der NPD-Aufmarsch durchgezogen war, wurden die 250 Eingekesselten nicht freigelassen. "Es war brütend heiß, und es gab nichts zu trinken, es gab keine Toiletten. Keiner wusste, wie es weitergeht", erzählt der 21-Jährige, der heute in Braunschweig Maschinenbau studiert.

Bobbe gehört keiner Gruppe an, ist nicht radikal, wie er beteuert. Er ist ein Mensch, der Ruhe ausstrahlt. Bevor er etwas Unbedachtes sagt, hält er lieber einen Moment inne, überdenkt seine Position. "Ich bin aber natürlich schon ein politischer Mensch", sagt der 21-Jährige.

Gerade weil ihm aggressives Verhalten so fremd ist, empört ihn der Polizeieinsatz von 2005 noch heute. Denn Bobbe wollte auf friedliche Art sein Versammlungsrecht ausüben – aber ihm wurde keine Möglichkeit eingeräumt, sich der Eskalation zu entziehen. "Ich wollte bei diesem Nazi-Aufmarsch einfach Präsenz zeigen. Andere Demonstranten pfiffen nur. Als dann immer mehr Polizisten kamen, merkten wir, dass das Ganze zu heiß wird – aber da ließ man uns schon an keiner Ecke des Platzes mehr raus." Es habe zwar eine Durchsage der Polizei gegeben, aber die habe keiner verstehen können, erinnert sich Bobbe – vielleicht war es die Aufforderung, den Platz zu verlassen.

Was Schülern oder politisch engagierten Erwachsenen passierte, das passierte auch alten Menschen, die gerade einkauften. Auch sie kamen nicht mehr durch die Polizeisperren an den Ausgängen. Sie verstanden nicht, wie ihnen geschah.

"Da waren Omis, die einfach nur über den Platz gegangen waren – die Polizei blieb hart", erzählt Bobbe: "Einige Demonstranten setzten sich für diese Menschen ein." Nach einer Weile durften die Älteren doch vorzeitig gehen.

Alle anderen fühlten sich weiter ausgeliefert. Genau dieses Gefühl ließ Markus Bobbe auf einmal an all dem zweifeln, was er in seinem Gymnasium Kleine Burg über die Grundfesten unserer Demokratie gelernt hatte. Von einer willkürlich einschreitenden Staatsgewalt hatte er nur aus anderen Ländern gehört – und nun das: "Dieser Eindruck, dass wir ungerechtfertigt festgehalten wurden und dass das in Deutschland passiert, war bedrückend – man hat doch hier auf die Polizei immer vertraut..."

Aber wäre es überhaupt zulässig, den Einsatz deutscher Polizisten mit der Willkür von Diktaturen zu vergleichen? Das im Grundgesetz verankerte Versammlungsrecht muss schließlich für die Mitglieder der keineswegs verbotenen NPD ebenso gelten wie für deren Gegner. Wie weit dürfen Polizisten gehen, damit ein genehmigter NPD-Zug stattfinden kann?

Die Braunschweiger Polizei ging eindeutig zu weit, das entschied das Braunschweiger Landgericht im Juni 2006. Die Versammlung auf dem Hagenmarkt sei unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes gefallen, das ausdrücklich auch für spontane, nicht angemeldete Demonstrationen gelte, so das Gericht.

Zu der Einschränkung im Grundgesetz, dass die Versammlung friedlich sein muss, verkündete das Gericht: Auch vereinzelte Flaschenwürfe aus der Menge "haben die Versammlung noch nicht als Ganzes unfriedlich gemacht".

Trotz der klaren Worte glaubt der verantwortliche Polizeipräsident Harry Döring noch heute, dass die Einkesselung gerechtfertigt war: "Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte der Polizei einen engen Handlungsrahmen gesetzt. Auch in diesem Zusammenhang war und ist die einschließende Ingewahrsamnahme nach der taktischen Bewertung durch den Einsatzleiter nachvollziehbar." Er habe ein Zusammentreffen von Demonstranten an der Schlossarkaden-Baustelle verhindern wollen.

Der Polizeipräsident zieht aus dem Gerichtsurteil lediglich die Lehre, dass die Polizei nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr hätte einschreiten dürfen, sondern nur auf der Basis des Versammlungsrechts.

Für Döring war also alles nur ein Formfehler: "Die Polizei wird in vergleichbaren Situationen immer auf die speziellen Rechtsnormen des Versammlungsrechts zurückgreifen." Für viele der Betroffenen klingt das wie Hohn. Sie hätten sich eine öffentliche Entschuldigung von oberster Stelle gewünscht. Doch auch das Innenministerium verkündete kürzlich auf Anfrage: "Es gibt keine Gründe, warum sich der Minister entschuldigen sollte."

Markus Bobbe schlendert über den Hagenmarkt. Er zeigt, wo die Polizei nach zwei Stunden Einkesselung mit einem Kran ein Dixi-Klo auf den Platz herniederließ. "Wir haben da nur gedacht: Oh Gott, wie lange geht das hier noch weiter, was haben die mit uns vor?" Die Ungewissheit bezüglich des eigenen Schicksals war das Schlimmste.

Doch dann schaut der 21-Jährige hinüber zu der Stelle, an der eine Polizistin ihm eine Halb-Liter-Flasche Wasser reichte. Das tat gut bei der Hitze. Sie lächelte ein wenig. Für Bobbe war das ein Zeichen, dass sich bei dieser Aktion auch nicht alle Einsatzkräfte wohl in ihrer Haut fühlten. Was für die Demonstranten gelte, das gelte eben auch für Polizisten, sagt Bobbe: "Man darf nie alle über einen Kamm scheren."

Freitag, 29.05.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10406980/menuid/10409935