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11. Februar 2012
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Gericht des Grundgesetzes: Die Karlsruher Republik

Ein Ehrentitel für unser Land. Das Verfassungsgericht hat Macht. Das hat Deutschland bisher sehr gut getan.

Von Heribert Prantl

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Gericht des Grundgesetzes: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Karlsruhe, dort, wo das Bundesverfassungsgericht 1951 die Arbeit aufnahm, gilt als „letzte Instanz“ unseres politischen Systems. Immer wieder wird darum gestritten, wo Politik wirklich gemacht wird – in Berlin oder in Karlsruhe.


Heribert Prantl beschäftigt sich in seinem Beitrag für unsere Zeitung mit der Frage „Berlin oder Karlsruhe – Wer macht das Grundgesetz?“ Sein Vortrag zu diesem Thema sollte beim Deutschen Anwaltstag in Braunschweig in der vergangenen Woche gehalten werden, musste jedoch wegen Krankheit des Referenten ausfallen. Prantl hat nun seine Stichworte für unsere Zeitung ausformuliert. Der Chef der Innenpolitik der „Süddeutschen Zeitung“ war als Anwalt, Richter und Staatsanwalt in Bayern tätig. Er erhielt zahlreiche Journalistenpreise, darunter den Theodor-Wolff-Preis 2001.

Karlsruhe wiegt Gesetze, Karlsruhe wägt Gesetze, Karlsruhe verwirft sie, Karlsruhe billigt sie, Karlsruhe fordert auf, ein neues Gesetz zu schreiben. Karlsruhe hat Macht.

Ohne dieses Gericht wäre die Bundesrepublik eine andere Republik, eine, in der die Grundrechte weniger Glanz, die Parteien noch mehr Einfluss, die Bürger weniger Freiheiten, die Minderheiten weniger Rechte hätten.

Genug des Lobs. Wie viel Macht darf sein? Und wer hat das letzte Wort im Staat: die Politik oder die Justiz, der Verfassungsminister oder das Verfassungsgericht? Darf es sein, dass Karlsruhe die Politik der inneren Sicherheit konterkariert? Darf es sein, dass das Gericht, wie es dies nun seit Jahren tut, die einschlägigen Gesetze zur Nachbesserung nach Berlin zurückschickt oder komplett zerreißt?

Es gibt einen schwelenden Verfassungskonflikt: Berlin macht zumal im Bereich der inneren Sicherheit, Gesetz um Gesetz; und Karlsruhe fällt Urteil um Urteil – und die Unlust in Berlin, Wort und Geist der Urteile zu realisieren, wird immer größer.

Und so gibt es mittlerweile zwei Realitäten: die Realität von Karlsruhe und die Realität von Berlin.

Das ist die Ursache für die anhaltenden Attacken von Innenminister Wolfgang Schäuble gegen den Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier (der übrigens seinerzeit von der Union nominiert worden ist). Schäuble weist den Präsidenten und dessen Richterkollegen immer wieder in die Schranken: Sie sollten gefälligst, sagt er, bei ihren Leisten bleiben, Recht sprechen und sich von der Politik fern halten.

Da hat der Minister im Prinzip recht. Aber von Einmischung kann dann keine Rede sein, wenn ein Verfassungsrichter die Politik an schon gefällte Entscheidungen erinnert und mahnt, diese zu achten.

Das Gericht ist der Herr der Verfassung und bisweilen Lenker der Politik. Anmaßung ist das selten, oft genug war es so, dass Politiker selbst um ein Karlsruher Diktat gebeten haben, weil sie selbst zu sachgerechter Entscheidung nicht in der Lage waren.

Wer darüber entscheidet und entscheiden darf, was Politik machen darf und was nicht, macht natürlich Politik: also macht das Gericht Politik; es darf dies allerdings nur mit seinen Urteilen tun, nicht mit Interviews und Kommentaren zum Zeitgeschehen. In Karlsruhe sitzen nämlich 16 Verfassungsrichter, nicht 16 Bundespräsidenten. Wenn Politiker verlangen, es müsse eine klare Linie zwischen Politik und Verfassungsgericht geben, meinen sie in Wahrheit, dass das Gericht ihnen per Urteil zustimmen müsse. Tun die Richter das, dann ist es den Politikern Recht, tun die Richter das nicht, dann gilt das als Einmischung in die Politik.

In Wahrheit sind die Urteile immer Politik, Verfassungspolitik nämlich, die das Grundgesetz ausdrücklich so gewollt hat: Der Gesetzgeber ist nach den geltenden Regularien in der Vorhand, das Verfassungsgericht hat den Vorrang: Welche Ziele mit welchen Mitteln verfolgt werden, darüber entscheiden die Politiker. Ob der eingeschlagene Weg gangbar ist oder ob das Grundgesetz diesen Weg versperrt, darüber befinden die Verfassungsrichter.

Mit dieser Maxime ist das Land ganz gut gefahren. Das ist ein Wunder. Denn das Verfahren, in dem die Richter ausgewählt werden, ist zutiefst undemokratisch.

Und die politischen Parteien haben seit jeher versucht, ihre Gefolgsleute als Statthalter in Karlsruhe zu platzieren. Aber anders als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk war das Unterfangen dort bisher nicht so recht von Erfolg gekrönt.

Die Richter haben eher selten nach Beifall geschielt, auch nicht nach dem der Parteien, die sie nominiert hatten. Der sonst chronisch undankbare Bürger dankt es dem Gericht mit Respekt, gelegentlich gar mit Zuneigung.

Die drei großen Krisen des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte, die ruhmreich genannt werden kann, drei große Krisen erlebt. Die erste war 1952/53, die zweite 1994/95 und die dritte hat soeben begonnen, aber es hat noch keiner bemerkt.

Auslöser der letzten Krise ist der EU-Vertrag von Lissabon, über den das Gericht derzeit zu urteilen hat. Dieser Vertrag verändert nämlich die Stellung des Gerichts, er macht es kleiner, er reduziert seine Bedeutung; er hat also zur Folge, was etliche Politiker schon in den beiden ersten großen Krisen bewirken wollten, aber nicht geschafft haben: eine Entmachtung des Verfassungsgerichts. Der Vertrag besiegelt eine langjährige Entwicklung, die immer mehr Gewichte von Karlsruhe nach Luxemburg, zum EU-Gerichtshof, verschoben hat.

Die letzte Kompetenz zum Grundrechtsschutz in Europa liegt in Luxemburg, nicht mehr in Karlsruhe – weil das Recht mehr und mehr von Europa dirigiert wird.

EU-Gerichtshof? Das muss kein Unglück sein – aber ob sich in Luxemburg das Glück wiederholt, das Deutschland seit fast sechs Jahrzehnten mit dem Bundesverfassungsgericht hatte, ist nicht sicher. Der EU-Gerichtshof ist bisher noch ein ungeschlachtes, wenig volksnahes juristisches Gebilde.

Ob das Wort "Luxemburg je den verheißungsvollen Klang wie "Karlsruhe für den Recht suchenden Bürger haben wird? Sicher: Das Bundesverfassungsgericht wird weiterhin einige Macht haben; es wird weiterhin bedeutende und geschliffene Urteile fällen; zu den grauen, mittlerweile 119 Bänden, in denen die Entscheidungen des Gerichts gesammelt werden, werden noch viele dazukommen. Diese Sammlung ist auch Geschichtsschreibung: Sie schreibt die Geschichte der Bundesrepublik aus Karlsruher Perspektive.

Mehrmals hat das Bundesverfassungsgericht in sehr bedeutenden Entscheidungen judiziert, dass es sich in die europäischen Dinge nicht einmische, solange die Grundrechte von der EU beachtet werden. So steht es vor allem in der "Solange-Entscheidung von 1986 und im Maastricht-Urteil von 1993. So lange hat das Gericht zugewartet. Zu lange?

Bisher war es so, dass das Gericht in den Prozess der Abwanderung von (auch justiziellen) Souveränitätsrechten hätte eingreifen können, wenn es gewollt hätte; es hätte etwa eine Volksabstimmung über einen der großen EU-Verträge anordnen können. Ob es das jetzt noch kann?

Auch die erste Krise des Verfassungsgerichts, die von 1952/53, war europäisch induziert: Damals ging es in fünf Karlsruher Prozessen um die Wiederbewaffnung, also um die Aufstellung einer westdeutschen Armee und um die Verschmelzung der nationalen Streitkräfte zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft EVG – und damit, schon damals, um die Grundlage eines echten europäischen Bundesstaates; es klagte unter anderem die SPD. Und die Regierung Adenauer agitierte vehement gegen das Gericht, weil sie fürchtete, es könnte der Politik in die Quere kommen. "Dat ham wir uns so nich vorjestellt, hat Konrad Adenauer damals gesagt; das Gericht, so hatte er sich das vorgestellt, sollte gegen Kommunisten und Faschisten entscheiden, aber nicht gegen ihn, den Kanzler.

Weil die EVG aber am Widerspruch Frankreichs scheiterte, erledigten sich damals die Verfahren ohne Sachentscheidung des Gerichts. Aber Karlsruhe ging gestärkt aus den Auseinandersetzungen mit der Politik hervor. Die Mächtigen haben sich seitdem an Widerspruch aus Karlsruhe gewöhnen müssen.

Die zweite große Krise war 1994/1995, als das Gericht sechs Beschlüsse fasste, die nicht ins politische Weltbild der Regierung passten: "Freigabe Haschisch, "Soldaten sind Mörder, "Sitzblockaden, "Freispruch für DDR-Spionagechef Wolf, "Kruzifix-Urteil und "Soldaten sind Mörder II.

Jedesmal liefen Politiker von CDU/CSU und FDP Sturm. Das war ziemlich einmalig in der deutschen und ausländischen Justizgeschichte – bis Silvio Berlusconi kam, der italienische Ministerpräsident, der die Richter in seinem Land regelrecht schikaniert. Der Ruf des Gerichts in der Öffentlichkeit schwand zunächst, aber dann ging es bald wieder bergauf.

In jüngster Zeit hat das Gericht, wie gesagt, in einer spektakulären Serie von Entscheidungen der Politik auf dem Gebiet der inneren Sicherheit "Halt zugerufen. Die Produktivität des Gesetzgebers auf diesem Terrain war den Richtern etwas unheimlich.

Auf anderen Gebieten gibt es diese Produktivität nicht: In der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik legt die Politik gern die Hände in den Schoß und wartet darauf, welche Linie Karlruhe vorgibt.

So ist der Einfluss des höchsten Gerichts auf die Politik gewachsen – nicht immer zu derem Besten. Die Verfassung gibt nämlich nicht vor, was die tauglichsten und die sinnvollsten Mittel sind, die eingesetzt werden können. Das zu entscheiden ist Sache der Politik. Hier wird, Luxemburg hin oder her, Karlsruhe auch weiterhin der Gebrechlichkeitspfleger der Politik sein.

Wenn man von einer "Karlsruher Republik spricht, ist das durchaus ein Ehrentitel – für das Gericht und für das Land.

Samstag, 30.05.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10412537/menuid/10409935