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11. Februar 2012
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Artikel 16a:"Man muss vom Himmel fallen, um sich auf Artikel 16 berufen zu können"

Nur ein Prozent der Flüchtlinge bekommt politisches Asyl nach dem Grundgesetz – Drei Antragsteller erzählen

Von Uwe Hildebrandt

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Artikel 16a: (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

(3) Durch Gesetz können Staaten bestimmt werden, bei denen gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung stattfindet.


Uwe Hildebrandt schreibt über ein Grundrecht, das einmal nicht für die Deutschen gemacht ist. Zwar heißt es im Artikel 16a vollmundig, dass politisch Verfolgte bei uns Asyl erhalten. Doch tatsächlich ist es für Flüchtlinge nur sehr schwer möglich, dieses Gastrecht in Anspruch zu nehmen. Der Artikel 16a ist Auslegungssache.

"An jenem Tag im Oktober 2002 drangen Gendarmen, Milizen und bewaffnete Zivilisten in den Hof ein, in dem meine Familie Tee trank. Es waren christliche Nachbarn dabei, die uns als Muslime denunzierten. Die Milizen schlugen mit Gewehrkolben auf uns ein, einer vergewaltigte ein Mädchen und erschoss es. Die Männer unter uns wurden nur noch mit Unterhosen bekleidet auf einen Militärlaster getrieben. Am Wald von Banco standen 30 Militär-Lastwagen. Ich wurde mit 100 Menschen in die Mitte getrieben, und sie eröffneten das Feuer auf uns. Ich überlebte nur, weil auf mir Leichen lagen."

Razak I. erzählt von diesen und anderen schrecklichen Erlebnissen aus seiner afrikanischen Heimat Elfenbeinküste. Der 29-Jährige hat bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig politisches Asyl beantragt. Es wurde abgelehnt. Razak wartet auf seine Abschiebung. Bis dahin hofft er, dass die Behörde ihm doch noch die Hand reicht.

Wie kann es sein, dass ein Mensch, der so Schlimmes erlebte, in Deutschland kein Asyl bekommt? Enrico Manthey, Sprecher des Bundesamtes, räumt ein: "Im Jahr 2008 wurden bundesweit 22 085 Asyl-Erstanträge gestellt. 233 wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt." Also nur ein Prozent aller Hilfesuchenden profitiert von dem deutschen Grundrecht. Immerhin gut ein Drittel aller Antragsteller werde unter den Schutz eines anderen Rechtswerks gestellt, unter die Genfer Flüchtlingskonvention.

"Das Problem beim Grundgesetz ist: Wenn ein Flüchtling über ein als sicher eingestuftes Drittland eingereist ist, dann wird sein Antrag abgelehnt. Ein Flüchtling muss vom Himmel fallen, um sich auf den Artikel 16 berufen zu können", erläutert Ketema Wolde-Georgis, der in der Braunschweiger Flüchtlingshilfe Refugium Integrationsberater ist. Anders als bei der Anerkennung nach dem Grundgesetz spiele die Klärung des exakten Reisewegs bei der Genfer Flüchtlingskonvention keine große Rolle.

Wie Razak I. ärgern sich auch Sheilla P. (53) aus Simbabwe und Maria R. (51) aus Kolumbien über zu strenge deutsche Vorschriften. Die Asylanträge von allen dreien wurden in erster Instanz abgelehnt, obwohl sie jeweils anführten, in ihrer Heimat massiv bedroht zu werden. Nun wohnen sie wie mehr als 500 weitere Flüchtlinge in der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen in Braunschweig und harren der Dinge.

Zwei bis vier Betten stehen in den Zimmern der ehemaligen Kaserne, deren große Gebäude fern von Straßenlärm und umgeben von Bäumen im Braunschweiger Norden stehen. Doch für Idylle haben die Bewohner hier nichts übrig, sie fühlen sich vielmehr buchstäblich kaserniert.

"Ich verstehe nicht, warum es hier so lange dauert, bis man versteht, warum ein Mensch weint", sagt Sheilla P. nachdenklich. Sie kritisiere aber nur die Bürokratie, die Deutschen an sich seien sehr nett.

Die Probleme der Asylsuchenden bringt Ketema Wolde-Georgis von der Flüchtlingshilfe auf den Punkt:

Sie müssen nachweisen, dass sie verfolgt wurden, doch selten haben Flüchtlinge Beweismittel dabei.

Obwohl Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern bekannt sind, werden diese oft nicht als gefährlich eingestuft. Ein Beispiel sei Syrien, wohin Flüchtlinge zurück geschickt würden.

Die Regelung, dass über angeblich sichere Drittländer eingereiste Flüchtlinge abgeschoben werden, sei nicht akzeptabel. Oft seien die Reiseländer durchaus gefährlich. Möglicherweise stiehlt sich Deutschland aus der Verantwortung.

Nach abgelehntem Asylantrag können Flüchtlinge oft gar nicht in ihre Heimat zurück, weil ihre Herkunft unklar ist oder ihr Heimatland die Ausstellung von Papieren und die Aufnahme verweigert.

Laut Wolde-Georgis führen abgelehnte Asylbewerber in Deutschland oft ein menschenunwürdiges Leben: "Ich kenne Leute, die seit 14 Jahren nur geduldet hier leben. Sie dürfen nicht arbeiten, nicht herumreisen – die Flüchtlinge werden hier so ähnlich wie Gefangene gehalten." Viele hätten massive psychische Probleme.

Auch die Bewohner der Zentralen Aufnahmebehörde langweilen sich. "Wir können hier nichts tun", klagt Maria R., "aber ich möchte doch arbeiten und ein neues Leben anfangen." Manch einen plagten gar posttraumatische Erinnerungen aus seinem Herkunftsland, ergänzt Razak I., doch eine anspruchsvolle medizinische Behandlung gebe es nicht. Der 29-Jährige wird in der Unterkunft verpflegt, den Rest seines Unterhalts muss er nach eigenen Angaben mit 40 Euro monatlich bestreiten. "Ich gebe 25 Euro für den Rechtsanwalt aus, 12 Euro für das monatliche Busticket – da bleibt fast nichts."

Razak würde gerne in Deutschland studieren. Aber derzeit sieht es nicht danach aus. Die Geschichte vom mörderischen Kesseltreiben in der Elfenbeinküste glaubt ihm das Bundesamt für Migration offenbar nicht. Die Wahrheit lässt sich aus Tausenden von Kilometern Entfernung und sieben Jahre später kaum ergründen.

Müsste es in einem Land wie Deutschland, das stolz auf seine Grundrechte ist, den Grundsatz "Im Zweifelsfalle für den Verfolgten" geben? "Es ist nicht fair, wenn einem die Verfolgung in der Heimat nicht geglaubt wird", sagt Sheilla P.. Im Gegensatz zu den beiden anderen Gesprächspartnern ist sie sich nun immerhin sicher, dass sie einer Abschiebung entgehen kann: "Ich habe einen Engländer geheiratet und ziehe dorthin."

Maria R. lächelt bei diesem Satz verbittert. Die Kolumbianerin hat die entgegengesetzte Erfahrung gemacht: "Ich war fast zwei Jahre lang mit einem Deutschen verheiratet. Nach der Scheidung musste ich hier in die Aufnahmebehörde." Das geplatzte Eheglück könnte auch ihre Abschiebung bedeuten.

Razak I. von der Elfenbeinküste schüttelt den Kopf: "Wenn ich abgeschoben werde, dann ist das kriminell. Ich möchte, dass ich hier bleiben darf, weil meine Asylgründe anerkannt werden – und nicht, weil ich eine Deutsche finde, die mich heiratet."

Mittwoch, 03.06.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10434474/menuid/10409935