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09. September 2010
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1977 Zeitzeugen: "Nicht Buback war Ziel des Attentats, sondern seine verhasste Funktion"

Heinrich Kintzi über das Terrorjahr 1977 und die Ermordung des Generalbundesanwalts durch die RAF


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1977 Zeitzeugen: Heinrich Kintzi lebt in Braunschweig. Den Terror der RAF verbindet er mit dem Verlust eines Freundes: 1977 erschossen Terroristen in Karlsruhe den Generalbundesanwalt Siegfried Buback.


David Mache hat Heinrich Kintzi zu seinen Erinnerungen an den RAF-Terror befragt. Auch die Ereignisse 1977 konnten den Glauben des Generalstaatsanwaltes an den Rechtsstaat nicht erschüttern.

Heinrich Kintzi wurde 1974 Generalstaatsanwalt in Braunschweig. Im gleichen Jahr gipfelte die juristische Bilderbuchkarriere des früheren Celler Staatsanwalts Siegfried Buback in seiner Berufung zum Generalbundesanwalt. Buback hatte die Gründer der "Roten Armee Fraktion" (RAF), Ulrike Meinhof und Andreas Baader, ins Gefängnis gebracht. Für die zweite Generation der RAF war er Repräsentant des "Schweine-Systems" und "zum Abschuss freigegeben".

Am 7. April erschoss das "Kommando Ulrike Meinhof" den Generalbundesanwalt und zwei seiner Mitarbeiter auf der Fahrt zum Dienst. Sie waren die ersten RAF-Opfer im Schreckensjahr 1977.

Heinrich Kintzi und Siegfried Buback verband eine kollegiale Freundschaft. Im Interview mit David Mache erinnert sich der 78-Jährige an die Zeit, in der die RAF die Republik in ihren Grundfesten erschütterte.

Woher rührte Ihre Verbundenheit zu Siegfried Buback?

Wir kannten uns seit Bubacks Zeit in Celle und wurden dann 1974 beide in neue Funktionen berufen. Bei einer Tagung der Generalstaatsanwälte entwickelten wir ähnliche Vorstellungen. Damals versicherten wir uns schmunzelnd: Wir Neuen müssen zusammenhalten.

Was war der Generalbundesanwalt für ein Mensch?

Er war liebenswürdig, aufgeschlossen, gutmütig. Wenn er uns zu Hause besuchte, brachte er in einem großen schwarzen Hut Schokolade für die Kinder mit. "Das habe ich von meiner Reiseverpflegung abgezweigt", sagte er einmal. Seine Berufsauffassung war eher liberal, er war kein "Hardliner". Ich habe mir später gesagt, dass nicht der Mensch Buback Ziel des Attentates war, sondern seine verhasste Funktion.

Wie haben Sie von seiner Ermordung erfahren?

Meine Familie und ich waren über Ostern in Bad Sachsa. Ich hörte die Rundfunknachrichten.

Was ging in Ihnen vor, als Sie den Tod des Freundes realisierten?

Meine erste – zugegeben banale – Reaktion war: Das kann doch nicht wahr sein! Und dann: Diese Verbrecher, diese Mörder! Ich war erschüttert, fassungslos. Empört hat mich, was auf die Ermordung folgte.

Was genau hat Sie damals wütend gemacht?

Schlagworte wie "Isolationsfolter" und "Vernichtungshaft" sollten Mitleid für die inhaftierten Terroristen erwecken. Die Sympathisantenszene der RAF setzte alles daran, Gesetzgebung und Justiz in Misskredit zu bringen. Unter dem Pseudonym "Mescalero" veröffentlichte ein Göttinger Student einen "Nachruf" und äußerte "klammheimliche Freude über den Abschuss von Buback".

Beschäftigt Sie das Geschehen heute noch immer?

Jedenfalls läuft mir nach wie vor ein kalter Schauer über den Rücken, wenn ich die Bilder vom ermordeten Buback sehe. Unter dem Leichentuch schauen seine Füße hervor. Er hatte so große Füße.

Bis heute ist unklar, welches RAF-Mitglied Siegfried Buback vom Motorrad aus erschossen hat. Seit 2007 wird gegen Stefan Wisniewski ermittelt. Glauben Sie, dass der Fall noch gänzlich aufgeklärt wird?

Es ist verständlich, dass die Angehörigen wissen wollen, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Für die Verurteilung war und ist aber nicht der konkrete Tatbeitrag von Bedeutung: Vielmehr müssen sich die Mittäter die gebilligten Taten der anderen zurechnen lassen. Eine restlose Aufklärung halte ich nach über 30 Jahren für wenig wahrscheinlich.

Welche unmittelbaren Konsequenzen hatten der Mordanschlag und die weiteren RAF-Terrorakte des Jahres '77 für Sie?

Ich musste erkennen, wie zerbrechlich unsere berufliche Normalität war, in der wir uns eingerichtet hatten. Ich selbst musste zwar keinen Personenschutz in Anspruch nehmen – in Braunschweig gab es keine Verfahren gegen RAF-Angehörige.

Waren Sie erleichtert, dass dieser Kelch an Ihnen vorüberging?

Erleichtert ist die falsche Formulierung. Eine gewisse Bedrohung gehörte zum Berufsrisiko, es gab und gibt immer wieder Gewalt gegen die Vertreter der Strafjustiz. Ich war dankbar, keine Einschränkung des Privatlebens hinnehmen zu müssen. Kollegen berichteten mir von Personenschutz rund um die Uhr, vom Verzicht auf Hobbys, von allgegenwärtigen Alarmanlagen. Mir war bewusst, dass es bei diesem gewaltbereiten, grausamen Tätertyp keine absolute Sicherheit geben konnte.

Angesichts der fundamentalen Bedrohung durch die RAF forderte Franz Josef Strauß, stündlich einen Terroristen erschießen zu lassen. Lief der Staat Gefahr, demokratische Prinzipien und Bürgerrechte im Kampf gegen den Terrorismus zu opfern?

Aufgrund unserer rechtsstaatlichen Wertvorstellungen, die im Grunde damals alle maßgeblichen Verantwortlichen auf staatlicher Seite teilten, bestand diese Gefahr nicht.

Wie stehen Sie zur Rasterfahndung oder zur Kronzeugenregelung, die als Reaktion auf den Terror eingeführt wurden?

Alle Maßnahmen, die der Staat damals getroffen hat, wurden gerichtlich überprüft. In keinem einzigen Fall hat das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz aufgehoben. Das spricht für sich.

Sie haben 39 Jahre als Richter, Ministerialbeamter und Staatsanwalt gearbeitet. Hat sich die Justiz in dieser Zeit verändert?

Ja, ganz gewiss. Noch Anfang der 60er Jahre war ein sehr autoritärer Ton in den Gerichtssälen verbreitet: "Angeklagter, stehen Sie auf, wenn Sie mit mir reden." Ein ehemaliger Reichsgerichtsrat fand es ganz selbstverständlich, Beschlüsse und Urteile der Beisitzer ohne deren Einverständnis zu verändern. Ich erinnere mich – eigentlich ungern – an im Gestern verhaftete Richter und Staatsanwälte ...

... die was auszeichnete?

Einige pflegten ungehemmt ihre Vorurteile gegen bestimmte Bevölkerungsteile. Oder sie leiteten Erlöse aus Geldbußen an ihnen nahestehende Verbände wie den "Verein der Ritterkreuzträger" weiter. Manche ließen sich jugendtümliche Ausdrücke von der Gerichtshilfe übersetzen. Erst nach und nach setzte sich im juristischen Selbstverständnis ein Gegenentwurf durch.

Wie sah dieses neue berufliche Selbstverständnis aus?

Es war das Modell einer bürgernahen Justiz mit menschlichem Antlitz. Menschen vor Gericht sind keine Gewaltunterworfenen. Die Justiz spricht in ihrem Namen und mit ihrem Mandat Recht. Die Türschilder und Richtertitel änderten sich: Aus einem "Landgerichtsrat" wurde ein "Richter am Landgericht".

Ein Symbol für diesen neuen Geist ist die Justitia von Bodo Kampmann am Gebäude der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Sie trägt keine Augenbinde, hat kein Schwert. Sie hält zwei Menschen schützend in ihren gewölbten Handflächen. Die Justiz sollte die Hinwendung zum Menschen als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, ohne dabei für menschliches Versagen und die gebotenen Konsequenzen blind zu sein.    

Freitag, 24.07.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10680804/menuid/10476193