Salzgitters Katzen sollen kastriert werden
Freilaufende Katzen sollen nach dem Willen einiger Politiker aus Salzgitter kastriert werden. Damit soll der stete Anstieg herrenloser Tiere gestoppt werden. Ausgenommen sein sollen Stubentiger, Zuchttiere und Katzen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Um dies umzusetzen, stellt die Gruppe LAS/Grüne einen Antrag, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt um ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen zu ergänzen. Besprochen wird der Beschlussvorschlag erstmals heute im Finanzausschuss, am 10. März dann im Rat.
Demnach sollen Halter, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, ihre Tiere kastrieren und mit Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Das gelte für Katzen ab fünf Monaten, weil sie von da an geschlechtsreif seien.
Herrenlose Katzen sollen eingefangen, kastriert gekennzeichnet und dann wieder am selben Ort ausgesetzt werden. Der Tierschutzverein könne diese Aufgaben übernehmen. Die Stadt müsse jedoch für die Kosten aufkommen.
„Das sind im Jahr 6000 Euro für 100 herrenlose Katzen“, sagt Berndt Roick von den Linken. Die Zahl ergebe sich aus einer Statistik des Tierschutzvereins.
Der Verein lasse bereits jetzt mit Hilfe der Katzenschutzgruppe freilebende Katzen kastrieren. „Wir sind aber inzwischen an unseren Grenzen angekommen“, sagt dessen Vorsitzender Walter Fichtner, der die Zahl der herrenlosen Katzen in Salzgitter auf bis zu 3500 schätzt.
2008 habe das Tierheim allein 178 Fundkatzen bekommen, im vorigen Jahr 186. „Mehr als die Hälfte war nicht kastriert“, sagt Fichtner, der bald nicht mehr weiß, wo er die Tiere noch unterbringen soll. „Im Januar hatten wir 118 Katzen zur Vermittlung“, rechnet er weiter vor.
Die herrenlosen Katzen würden sich unkontrolliert fortpflanzen, seien häufig krank, fänden nicht genügend Nahrung und fristeten ihr Leben teilweise unter erbärmlichen Umständen, nennt Roick Gründe für den Antrag. Zudem trage die hohe Katzendichte zur Ausrottung bestandsgefährdeter Vogelarten bei und könne auch gesundheitliche Risiken für Menschen und Haustiere zur Folge haben.
Dass durch die geforderte Maßnahme entlaufene Stubentiger oder freilaufende Katzen, die einen Besitzer haben, irrtümlich von den Tierschützern eingefangen und kastriert werden könnten, glaubt Roick nicht. „Die Haustiere kann man erkennen. Sie sind zahmer“, sagt er. Durch die geforderte Kennzeichnung könnten sie ihren Besitzern wieder zugeordnet werden. „Und wenn der Freigänger nicht kastriert ist, hätte der Halter sowieso gegen die Verordnung verstoßen“, sagt Roick.
Die Einhaltung der Bestimmung überwachen solle übrigens der Fachdienst Ordnung. Unterstützt werden könne er von Tierschutzverein, Veterinäramt oder dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung.













