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13. Februar 2012
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"Streusünder" werden zur Kasse gebeten

Von Norbert Jonscher

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Der Sommer steht vor der Tür, doch der Winter holt rund 1000 Braunschweiger Hauseigentümer jetzt, im Juni, ein. Die Stadt verschickt derzeit massenhaft Anhörungsbögen an auffällig gewordene „Streusünder“, die im Winter ihren Räumpflichten nicht nachkamen.

Eine Lawine von Bußgeldverfahren rollt auf sie zu. Wie berichtet, hatte die Verwaltung im Februar angekündigt, dass sie entschlossen gegen die Verletzung der Räumpflicht vorgehe, um Fußgänger zu schützen. Rund 1000 Anzeigen hagelte es, u.a. von Politessen und dem Zentralen Ordnungsdienst.

Aufgrund des ungewöhnlich hohen Arbeitsanfalls erhalten die „Streusünder“ nun erst Post von der Bußgeldabteilung des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit. Die Stadt fordert sie auf, sich zu den festgestellten Verstößen zu äußern und ihr Verhalten zu erklären. Wie hoch das Bußgeld sein wird, das sie erwartet, steht noch nicht fest.

„Wir haben bisher an rund 560 Hauseigentümer Anhörungsschreiben verschickt“, erklärt Erster Stadtrat Carsten Lehmann. Einige der Angeschriebenen hätten sich bereits geäußert. „Die Stadt wertet die Antworten nun aus.“

Zahlreiche Hauseigentümer haben sich unterdessen beim Braunschweiger Haus- und Grundbesitzerverein Haus+Grund gemeldet, um sich rechtlich beraten zu lassen. Längst nicht alle, erklärt Geschäftsführer Andreas Meist, seien mit dem Vorwurf einverstanden – und möglicherweise hätten die Verwaltung in dem einen oder anderen Fall ihr Handlungsermessen etwas großzügiger ausüben können.

„Beispielsweise in einem Fall, wo um 12 Uhr ein Gehweg nicht ordnungsgemäß gestreut war. Dabei hatte der Hauseigentümer noch um 7 Uhr gestreut und war dann zur Arbeit gefahren. Man kann also nicht sagen, dass er gar nicht gestreut hätte.“ Dies müsse man doch auch berücksichtigen.

Zudem, gibt Meist zu bedenken, seien manche Bußgeldforderungen inzwischen möglicherweise bereits verjährt. Denn: In Bußgeldsachen betrage die Verjährung bekanntlich nur drei Monate – und es sei ja bereits Juni. Diese Bedenken sieht die Stadtverwaltung nicht: Die kurze Verjährung gelte nur für Bußgelder im Straßenverkehr, hieß es.

Unklar ist nach Meinung von Haus+Grund auch ein anderer Punkt: Der Stadt, sagt Meist, sei möglicherweise ein Formfehler unterlaufen, wenn sie ihre Bußgelder auf § 59 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes stützt. „Ein Gesetz dieses Namens gibt es gar nicht mehr.“

Dienstag, 08.06.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12370819/menuid/2044

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