Bagatell-Fälle lähmen die Justiz
Wenn Nachbarn vor Gericht stehen, ist es zu spät. Dann ist der Versuch der Streitschlichtung längst fehlgeschlagen, eine Zivilklage wurde eingereicht. So müssen sich deutsche Gerichte jährlich mit Tausenden von sogenannten Bagatellfällen befassen.
„In Niedersachsen und auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig geht es in jedem fünften Fall von Nachbarschafts-Streit um einen Wert bis 300 Euro“, berichtet Georg Weßling, Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums.
Insgesamt sei die Zahl der Zivilprozesse indes rückläufig. Gab es etwa vor vier Jahren noch 1015 Verfahren wegen Nachbarschafts-Streitereien vor niedersächsischen Amtsgerichten, waren es vergangenes Jahr nur 905. Grund, so Weßling, seien auch die Streitschlichtungs-Gespräche, die seit 1. Januar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Im Nachbarschaftsstreit im Wolfsburger Ortsteil Velstove ist es für Schlichtung zu spät, denn hier geht es nicht um Fragen des Zivilrechts, sondern um Straftaten. Rentner S. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil er die Hecken eines Anwohners mit der Kettensäge von sechs auf zwei Meter gekürzt hatte.
Er gibt zu, im Oktober 2008 ein Ehepaar beleidigt zu haben. Dass er auch einen Hundebesitzer beleidigt oder gar geschlagen hat, streitet er jedoch ab. Gegen seine Verurteilung durch das Wolfsburger Amtsgericht hatte er Berufung eingelegt, gestern ging der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht weiter.
Das wird sich auch noch eine Weile mit dem Fall beschäftigen müssen. Der Verteidiger von S. beantragte, weitere Zeugen zu laden. Der Prozess soll nun im Herbst fortgesetzt werden. Das Landgericht plant einen weiteren Gutachter zu bestellen, der ein genaueres Bild zum Gemütszustand des Rentners zeichnen soll.













