Überall darf gewettet werden
Das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten in Deutschland ist nicht gerechtfertigt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Er bringt so die Bundesländer und ihre Lottogesellschaften – Lotto, Glücksspirale, Oddset – unter Druck. Der Glücksspiel-Staatsvertrag muss geändert werden.
Die Luxemburger Richter bemängeln, dass private Zahlenlotto- und Sportwetten-Angebote verboten werden, um die Spielsucht einzudämmen, gleichzeitig der Staat seine Lotterien aber bewirbt. Und sie stören sich daran, dass das Monopol nur für Teilbereiche des Glücksspiels gilt, denn Spielhöllen wie Kasinos, Pferdewettbüros und Automatensalons dürfen in privater Hand betrieben werden. Wenn, dann müsse das Glücksspiel systematisch begrenzt werden.
Ganz im Gegenteil ist die Zahl der Spielhallen in unserer Region seit 2005 stark angestiegen, im Kreis Helmstedt etwa um 63 Prozent. Das zeigt eine Erhebung unserer Zeitung. Der Eindruck vieler Bürger, dass Spielhallen mancherorts wie Pilze aus dem Boden schießen, trügt also nicht. Die Kommunen ärgern sich über die Verschandlung von Stadtteilen, andererseits profitieren sie von Spielhallen. Allein in Braunschweig stiegen in diesem Bereich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer seit 2005 von 1,4 auf 1,9 Millionen Euro.
In Niedersachsen erhöhte sich die Zahl der Spielgeräte seit 2006 um 38 Prozent. Das zeigt eine Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht, die unserer Zeitung vorliegt.













