Staat erlaubt kirchliches Ja-Wort ohne Standesamt
Kirchen wollen an alter Regelung festhalten Angst vor Mehrfach-Trauungen
BERLIN. Den Gang zum Standesamt dürfen sich Brautleute künftig sparen zumindest, wenn es nach dem Staat geht. Aber die katholische Kirche hat Bedenken, und die Protestanten dürfen Ledige laut Kirchengesetz eh nicht trauen.
Ohne großes Aufsehen hat der Bundestag das Recht zur Eheschließung geändert: Zum 1. Januar entfällt eine Regelung, die noch aus Bismarcks Zeiten stammt. Seitdem nämlich galt: Einer kirchlichen Hochzeit muss eine standesamtliche Trauung vorausgehen.
Das neue Recht hindert Geistliche nun nicht mehr daran, Heiratswillige kirchlich zu trauen, selbst wenn diese sich danach nicht mehr standesamtlich trauen lassen.
Die Gesetzesänderung wird aber zunächst keine großen Auswirkungen auf die Heiratspraxis in den Kirchen haben. Die Evangelische Kirche Deutschland teilte gestern mit, dass für sie die standesamtliche Hochzeit Voraussetzung für die kirchliche Trauung bleibt.
Der Braunschweiger Landesbischof Friedrich Weber sagte gegenüber unserer Zeitung: "Für uns ändert das nichts. Die kirchliche Trauung ist in der evangelischen Kirche lediglich als besonderer Gottesdienst zu verstehen. Und im Kirchengesetz steht, dass ihr eine standesamtliche Trauung vorausgehen muss. Dabei wird es auch vorerst bleiben."
Eine Sorge besteht auch darin, dass eine Lockerung der Regelung zu einem inflationären Heiraten und Kontrollschwierigkeiten führen könnte schlimmstenfalls zu Mehrfach-Trauungen. Und so halten es die Protestanten weiter mit der Lutherschen Formel der Ehe als "weltlich Ding". "Wenn wir den kirchlichen Segen geben, möchten wir auch wissen, dass die Partnerschaft auf einer stabilen, rechtlichen Basis fußt."
Auch bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz begrüßt man die Neuregelung nicht mit offenen Armen. Zwar gibt es noch keinen formellen Beschluss, aber die Meinung der Bischöfe gehe doch dahin, die kirchliche und zivilrechtliche Ehe nah beieinander zu halten, sagte eine Sprecherin.
Der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab forderte gestern eine gründliche rechtliche Aufklärung: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft anerkannt wird." Die rechtlichen und steuerlichen Vorteile von Eheleuten gelten nur für Paare, die standesamtlich geheiratet haben.
"Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander", erklärt Dr. Ruth Moos-Wittmund. Die Braunschweiger Fachanwältin für Familienrecht sagt: "Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren im Fall des Scheiterns der Ehe, kein Zugewinnausgleich."
Auch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht oder Rechte bei der Totensorge oder bei Organtransplantationen würden ausschließlich standesamtlich getraute Ehepartner erwerben.













