Stadionverbot für Randalierer
70 Eintrachtfans und 29 Wolfsburger haben in ganz Deutschland Stadionverbot. Als Mitglieder randalierender Fangruppen können sie auch dann für alle Fußballstadien gesperrt werden, wenn ihre Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden.
Nach dem Spruch der obersten Richter reicht es bereits, dass ein Fan Teil einer Gruppe ist, die durch Randale auffällt. Das Hausrecht der Vereine decke solche Verbote. „Das Urteil gibt uns die Chance, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans, die nur an Randale, nicht aber am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen“, sagt Frank Richter von der Gewerkschaft der Polizei.
„Wir haben im Moment 70 Anhänger der Eintracht, die bundesweit gesperrt sind“, sagt Bastian Böhm, Sicherheitsbeauftragter des Fußball-Drittligisten. „50 Stadionverbote haben wir ausgesprochen, 20 andere Vereine, bei denen die Fans aufgefallen sind.“ Weitere 15 Verbote hat die Eintracht für Fans anderer Mannschaften erteilt. Beim VfL Wolfsburg gibt es derzeit 29 bundesweite Stadionverbote.
Der am Freitag abgewiesene Kläger war nach einem Spiel des FC Bayern beim MSV
Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs „Schickeria München“ in eine
Randale mit Duisburger Fans geraten und vorübergehend in Gewahrsam genommen
worden.
Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden schließlich wegen
Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot
für gut zwei Jahre. Nun erwägt er vors Bundesverfassungsgericht zu
ziehen.













