Wenn Bullterrier nicht zum Teamtest gehen
Verwaltungsgericht: Salzgitters Hundesteuersatzung in Teilen nichtig Zu viel Einfluss privater Hundevereine
BRAUNSCHWEIG. Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes nicht einen Teamtest oder eine Begleithunde-Prüfung fordern, wenn sie auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt, sie aber voraussetzt, um eine Steuer-Ermäßigung für Kampfhunde einzuräumen. Private Dritte wie Hundevereine, die diese Prüfungen abnehmen, erhielten so mehr Einfluss auf die Abgabenerhebung, als das Gesetz erlaubt.
Mit dieser Begründung gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem Halter eines Bullterriers Recht, der gegen die Stadt Salzgitter klagte. Der Mann weigerte sich von Juli 1999 bis Juni 2000, statt der in der Satzung festgelegten 168 Mark, die als Grund-Steuersatz gelten, 1200 Mark für seinen Kampfhund zu bezahlen.
Er habe die parallel zu Teamtest oder Begleithunde-Prüfung geforderte amtstierärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass von seinem Hund keine Gefahr gegenüber Menschen und Tieren ausgehe. Das müsse reichen. Er sei zudem zu 50 Prozent schwerbehindert und könne aus gesundheitlichen Gründen mit seinem Hund zusätzliche Tests nicht ablegen.
Dann müssten das eben Dritte für ihn erledigen, die mit dem Tier zur Prüfung gehen, meinte das Gericht. Aus diesem Grund gab es dem Kläger nicht Recht. Auch nicht, weil für Kampfhunde erhöhte Steuersätze erhoben werden. Das sei erlaubt, urteilte die Kammer, die Rechtsprechung sei klar.
Ihr missfiel allerdings die Kopplung einer kommunalen Steuer mit dem Handeln privater Dritter. Denn wer für seinen Kampfhund genau so viel Steuer wie ein Dackelbesitzer zahlen will, muss in Salzgitter zusätzlich zu einem amtstierärztlichen Gutachten zwingend einen bestandenen Sozialtest bei einem Hundeverein vorweisen. Ist diese Forderung unzulässig, so ist in der Folge auch der erhöhte Kampfhunde-Steuersatz für die aufgeführten Rassen wie Bullterrier nichtig.
Die Stadt Salzgitter hält sich in ihren ersten Reaktionen bedeckt. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten erhalten und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Pressesprecher Norbert Uhde. Viel mehr war ihm nicht zu entlocken. "Tendenziell" müsse die Hundesteuersatzung angepasst werden.
Für den Hund des Klägers hat sich schon im Mai 2002, also lange vor dem Ende des Rechtsstreits, die erhöhte Steuer erledigt. Der Bullterrier bestand den Wesenstest nach der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung. Zudem legte Herrchen eine amtstierärztliche Bestätigung bei, dass sein Hund aus Alters- und Gesundheitsgründen "prüfungsunfähig" ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.













