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14. Februar 2012
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15-Jähriger kauft problemlos Alkohol

Von Marc Rotermund

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Die ersten Alkohol-Testkäufe in Braunschweig in diesem Jahr haben verheerende Ergebnisse gebracht: Einer 17-Jährigen gelang es in 75 Prozent aller Fälle Alkohol zu kaufen, den sie nicht hätte bekommen dürfen. Und ein 15-Jähriger erwarb problemlos Rotwein und Schnaps.

„Die Ergebnisse haben uns negativ überrascht, nachdem wir noch vor Weihnachten relativ gute Resultate erzielt hatten“, sagt Polizeisprecher Joachim Grande. Oberbürgermeister Gert Hoffmann betont: „Die Fahrlässigkeit, mit der manche Händler die Gesundheit junger Menschen aufs Spiel setzen, ist erschreckend.“

Erschreckend ist auch die negative Tendenz. Ende November, als Polizei und städtisches Ordnungsamt mit Hilfe verdeckter jugendlicher Lockvögel in 52 Geschäften, Gaststätten und Kiosken in der Innenstadt prüften, ob sich das Personal an das Jugendschutzgesetz hält, gelangen „nur“ 42 Prozent aller Alkohol-Testkäufe. Vorgestern in den westlichen Stadtteilen Lamme, Rüningen und Lehndorf konnte eine 17-Jährige in neun von zwölf Fällen verbotswidrig Alkohol erwerben. Das heißt: 75 Prozent aller Versuche waren erfolgreich!

„Wir sind erschüttert. Wir dachten, dass es sich in den Köpfen des Verkaufspersonals festgesetzt hat, dass es sich den Ausweis zeigen lassen und diesen dann auch intensiv prüfen muss“, sagt Polizeisprecher Grande und betont: „Den Geschäften und Verkäufern drohen hohe Bußgelder. In der Vergangenheit haben diese durchschnittlich bei 500 Euro gelegen. Wer mehrmals negativ auffällt, dem kann sogar die Konzession entzogen werden.“

Das droht auch den Geschäften und Gaststätten in der Innenstadt, die bei anderen Testkäufen negativ auffielen. Hier hatten Polizei und Ordnungsamt eigenen Angaben zufolge einen erst 15-Jährigen achtmal losgeschickt. Er war zwar nur in ein Drittel aller Fälle erfolgreich – dann aber richtig: Problemlos kaufte der Minderjährige Rotwein und 42-prozentigen Schnaps.

„Angesichts all dieser Zahlen werden wir die Testkäufe schon bald fortsetzen“, kündigt der Polizeisprecher an. Auch der Oberbürgermeister fühlt sich in seiner harten Linie im Kampf für den Jugendschutz bestätigt. Dazu gehörten außer den Alkohol-Testkäufen das Verbot von Flatratepartys sowie Jugendschutzkontrollen in Diskotheken und bei Großveranstaltungen.

Erforderlich scheint all das zu sein. „In der letzten Zeit haben wir wieder vermehrt Jugendliche mit bis zu zwei Promille auf der Straße aufgegriffen. Sie waren völlig hilflos“, sagt Grande und warnt: „Wer als Erwachsener Minderjährigen Alkohol besorgt, den sie nicht trinken dürfen, begeht unter Umständen zusätzlich zur Ordnungswidrigkeit eine Straftat wie Beihilfe zur Körperverletzung.“

Mittwoch, 17.03.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11930768/menuid/2046

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