Endgültig: Hartz wird angeklagt
Staatsanwaltschaft: Untreue in besonders schwerem Fall Prozess im Frühjahr
BRAUNSCHWEIG. Heute gibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt, dass in der VW-Affäre Anklage gegen Peter Hartz erhoben wird. Schon im Frühjahr könnte der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht stattfinden. Wie unsere Zeitung erfuhr, wird der frühere VW-Personalvorstand wegen Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt.
Dabei ist es unerheblich, ob die Anstiftung zur Untreue von Ex-Gesamtbetriebsrats-Chef Klaus Volkert ausging. Beide hätten sich strafbar gemacht. Hartz droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Anklage der Braunschweiger Staatsanwaltschaft stützt sich auf zwei Punkte:
Hartz wird angeklagt, Volkert fünf Jahre lang mit jeweils 220 000 Euro Sonder-Bonus versorgt zu haben. Dies wird als Untreue zu Lasten Volkswagens gewertet.
Hartz wird angeklagt, die Volkert-Geliebte Adriana Barros ohne Gegenleistung mit mindestens 399 000 Euro ausgestattet zu haben.
Das Landgericht Braunschweig muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Dies gilt als sicher. Peter Hartz hatte das Verfahren selbst beschleunigt, indem er die Sonderbonus-Zahlungen bereits eingeräumt hatte. Dies wird sich in der Strafzumessung für ihn positiv auswirken. Wie unsere Zeitung erfuhr, hat Hartz gute Chancen, trotz der Anklage-Erhebung glimpflich davonzukommen.
Neben seinem Geständnis werden sein Alter und der bereits eingetretene Reputationsverlust strafmildernd gewertet. Zudem wird die extrem herausgehobene Stellung Volkerts bei VW gewürdigt. Mehr noch: Hartz wird zugute gehalten, er habe nur das Beste für das Unternehmen gewollt. Bei dieser Ausgangslage halten Experten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für Peter Hartz für nicht unwahrscheinlich.
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