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09. Februar 2012
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Gericht entscheidet ab morgen über Zukunft des Forschungsflughafens

Verlieren die Ausbaugegner den Prozess, könnte im Herbst mit dem Ausbau begonnen werden

Von Ernst-Johann Zauner

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Am Mittwoch geht der Streit um die Zukunft des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg in seine letzte juristische Phase. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird über die Zulässigkeit der Klage der Ausbaugegner entscheiden.

Für die mündliche Verhandlung haben die Lüneburger Richter zwei Tage angesetzt. Die Klage von Bürgerinitiativen richtet sich gegen den Plan der Flughafengesellschaft, die Start- und Landebahn in östlicher Richtung auf 2300 Meter zu verlängern.

Dafür müssen Flächen des Querumer Forstes abgeholzt beziehungsweise gekappt werden. Nach den Ausbauplänen der Flughafengesellschaft müssen 33,4 Hektar (ein Hektar sind 10.000 Quadratmeter) gefällt werden; 36,9 Hektar Bäume müssen – mit zunehmender Entfernung von Flughafen immer weniger – gekappt werden. Die Ausbaugegner geben eine weitaus größerer betroffene Fläche an, die dem 1350 Hektar großen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet verloren gingen.

160 Hektar Wald werden wieder aufgeforstet

Als Ersatz für die Fläche, auf der die Startbahn entstehen soll, werden laut Angaben des Flughafens 160 Hektar Wald aufgeforstet, für die Kappungen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einer Größenordnung von 30 Hektar vorgeschrieben worden.

Die Kosten für das gesamte Flughafen-Ausbauprojekt, über das die Lüneburger Richter morgen und übermorgen entscheiden, belaufen sich inzwischen auf rund 39 Millionen Euro. Das Land steuert einen aus EU-Mitteln geförderten Beitrag für die zuschussfähigen Kosten in Höhe von 40 Prozent bei.

Seit Juni 2005 waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mehr als 800 Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgern, Initiativen und Verbänden gegen den Ausbau geprüft worden. Das Verfahren wurde im Januar 2007 abgeschlossen. Die Initiativen gegen den Ausbau klagten gegen den Plan.

Nachdem der Baustart in der Zeit des Wartens auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gut zwei Jahre lang ausgesetzt worden war, könnte im Falle eines für die Flughafengesellschaft positiven Ausgangs des Verfahrens nach Ablauf der Brut- und Setzzeit – sie dauert bis zum 15. Juli – mit den Vorarbeiten begonnen werden.

Die Argumente:

Pro:

•Anpassung des Flughafens an geltende und anstehende internationale und EU-Vorschriften.
• Erhöhung der Flugsicherheit durch die größere Bahnlänge.
• Der „Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg“ mit rund 1600 Fachleuten aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und dem Luftfahrt-Bundesamt wird gestärkt und zukunftsfähig gehalten.
• Die Erreichbarkeit der Region auf dem Luftwege für den Geschäftsreiseverkehr und die Hochtechnologie-Forschung wird für die Zukunft gesichert.
• Damit verbunden die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Region.
 Quelle: Angaben der Flughafengesellschaft

Contra:

• Eine Stärkung des Forschungsflughafens begrüßen wir ausdrücklich, sehen aber dabei keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Start-/Landebahn.
• Der Wald gehört zu Braunschweigs größtem zusammenhängenden Waldgebiet.
• Mit der Verlängerung müssen ca. 50 ha Wald kahlgeschlagen und weitere 60 – 100 ha in der Höhe reduziert werden.
• Wenn sich die Zahl der Flugbewegungen und die Größe der Maschinen erhöht, steigt zwangsläufig das Sicherheitsrisiko.
•Die Luftverunreinigungen durch Flugzeugabgase können von uns derzeit nur vermutet, in ihrer zu erwartenden Höhe aber nicht eingeschätzt werden.
 Quelle: Internetseite der Bürgerinitiative

Dienstag, 12.05.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10311366/menuid/2048
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