Stadt verbietet Massen-Picknick auf dem Schlossplatz
Braunschweiger rief über Internet zur Spontan-Aktion auf Behörde sieht kein öffentliches Interesse
Ein Braunschweiger Künstler sorgt derzeit in der Internet-Gemeinde für Furore. Über ein Online-Netzwerk hatte er zum Picknick vor der Schlosskulisse aufgerufen. Die Stadt aber droht, die Spontan-Aktion notfalls polizeilich auflösen zu lassen.
Im Internet überschlagen sich die Meldungen über die Braunschweiger Ordnungshüter, die sich nun gegen den Vorwurf wehren müssen, Spaßbremsen zu sein.
Flashmobs Blitzaufläufe heißen solche Spaßversammlungen, wie sie seit einigen Jahren über Internet-Foren organisiert werden. Da wird etwa zum zehnminütigen Frisbee-Spiel auf dem Kohlmarkt aufgerufen oder zum Leersaufen einer Kneipe. Rund 70 Leute kamen schon einmal von den Behörden unbemerkt mit Decken und Picknick-Körben zum friedlichen Flashmob auf den Schlossplatz, wie Organisator Dirk Schadt über Internet verlauten lässt.
Vom jüngsten, für den August geplanten zweistündigen Schlossplatz-Picknick indes bekam der zuständige Fachbereich für Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit Wind und untersagte den Spaß unter Hinweis auf die auch für den Schlossplatz geltende Sondernutzungssatzung, die das Erscheinungsbild besonderer Plätze in Braunschweig schützen soll.
"Ein solches Picknick ist nicht genehmigungsfähig", verweist Erster Stadtrat Carsten Lehmann auf ein fehlendes öffentliches Interesse. Durch Internet-Schlagzeilen wie "Flashmobs in Braunschweig verboten" oder "Party-Angst in Braunschweig" fühlen sich die Vertreter der Stadt missverstanden. "Wir sind keine Spaßbremser, sondern haben auf einen Einzelfall reagiert." Braunschweig verbiete nicht generell öffentliche Flashmobs. Sie seien dort möglich, wo die Sondernutzungssatzung nicht gelte. Selbst auf dem Schlossplatz könnte sich Lehmann eine kurzfristige Spaß-Aktion vorstellen. Ein zweistündiges Picknick aber geht ihm mit Blick auf die vom Rat beschlossene Satzung zu weit.
Organisator Dirk Schadt plant nun offenbar einen Schildbürgerstreich: ein Picknick auf dem Schlossplatz als Protest gegen das Picknick-Verbot zu deklarieren. Stadtsprecher Adrian Foitzik bestätigt, dass eine solche Versammlung für Ende August angemeldet wurde. Es solle aber nur im "kleinen Kreis" gepicknickt werden, sagt Dirk Schadt. Nur maximal "8 bis 10 Freunde" würden eingeladen. Verbindet der Organisator ein Picknick mit einer Meinungsbekundung, steht ihm rechtlich wohl nichts im Wege.
Denn die Meinungskundgebung ist vom Versammlungsrecht gedeckt. Das Sondernutzungsrecht trete hinter dieses Grundrecht zurück, heißt es. Carsten Lehmann: "Eine solche Versammlung wäre nach unserer Prüfung möglich."













