Braunschweiger Eltern starten Volksbegehren
Ziel des Stadtelternrates: Zurück zum Abitur in Klasse 13 Initiatoren müssen 25 000 Unterschriften sammeln
Braunschweiger Eltern wollen das Land Niedersachsen in der Bildungspolitik zur Umkehr zwingen. Der Stadtelternrat hat am späten Montagabend mit deutlicher Mehrheit beschlossen, ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.
Drei Ziele, so Stadtelternratsvorsitzende Regina de Rose, verfolgen die Initiatoren mit ihrem Gesetzentwurf:
An allen Gymnasien und Gesamtschulen soll wieder das Abitur in Klasse 13 festgeschrieben werden. Schulvorstände können aber eigenverantwortlich eine verkürzte Schulzeit beschließen dies allerdings nur alle fünf Jahre.
Die Mindestgrenze von fünf Parallelklassen je Jahrgang als Voraussetzung für neue Gesamtschulen soll wieder gestrichen werden.
Die Volle Halbtagsschule bleibt erhalten. Die für nächstes Jahr angestrebte Abschaffung treffe in Braunschweig drei Schulen und koste 24 Lehrerstellen. In ländlichen Gebieten, etwa in Ostfriesland, habe sich diese Schulform in weit größerer Zahl etabliert, so Regina de Rose.
"Wir wollen nun landesweit Personen finden, die sich namentlich hinter den Entwurf stellen, um eine breite Basis zu schaffen", erklärt die Elternratsvorsitzende. Die bereits formulierten Gesetzentwürfe für jeden einzelnen der drei Punkte würden nun mit juristischem Beistand zusammengefügt.
Sobald der Landeswahlleiter dem Braunschweiger Ansinnen formale Unbedenklichkeit bescheinigt, gehe es ans Sammeln von Unterschriften und Geld. Regina de Rose: "Die Zeit drängt, wir wollen das Gesetz zu Beginn des neuen Schuljahres durchsetzen, bevor Regelungen der Landesregierung in Kraft treten."
Die Initiative ist bereits leicht in Verzug, weil Eltern in Braunschweig und Hannover zunächst abweichende Gesetzentwürfe erarbeitet hatten. "Wir wollen aber den Weg gemeinsam gehen", so Regina de Rose.
Die Eltern müssen binnen eines halben Jahres 25 000 Unterschriften für die Zulassung des Begehrens sammeln. Binnen weiterer sechs Monate sind rund 602 000 Unterschriften vorzulegen. Der Gesetzentwurf wird dann zur Beratung in den Landtag gegeben.













