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15. März 2010
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Blut oder Sauce auf der Armbanduhr?

Prozess um die Vergewaltigung einer 70 Jahre alten Rentnerin – DNA-Gutachterin relativiert zentrales Indiz

Von Bettina Thoenes

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Das Opfer hat an die brutale Vergewaltigung keine Erinnerung. Und der 51-jährige aus dem Bekanntenkreis der fast 20 Jahre Älteren schweigt vor Gericht zu dem Vorwurf, die Rentnerin in ihrer Wohnung körperlich und sexuell misshandelt zu haben.

Umso mehr kommt es in dem Prozess vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts auf die Indizien an. Unter anderem auf DNA-Spuren stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen den Mann, der mit der Rentnerin in ihrer Wohnung zunächst Wodka getrunken haben und dann über sie hergefallen sein soll.

Zwei Tage nach dem Verbrechen Ende März entdeckte die Tochter ihre Mutter schwer verletzt und hilflos in der Badewanne. Die 70-Jährige nannte einen Vornamen, der mit dem des Angeklagten identisch ist.

Ermittler sicherten am Tatort DNA-Spuren, die den Verdacht gegen den 51-Jährigen laut Anklage erhärten. Am gestrigen Prozesstag indes relativierte eine DNA-Sachverständige des Landeskriminalamtes ein zentrales Indiz: Nach Auswertung der Spuren glaubten Ermittler an der Armbanduhr des Beschuldigten Blut des Opfers entdeckt zu haben.

"Dass es sich tatsächlich um Blut handelt, ist nicht sicher zu sagen", erklärte die Gutachterin hingegen gestern vor Gericht. Wie Blut habe die rötliche Spur an der Lasche der Armbanduhr nicht ausgesehen. Ein Blutnachweis-Test sei nur schwach positiv ausgefallen.

Daraus habe sie in ihrem schriftlichen Gutachten geschlossen, dass es sich "vermutlich" um eine Blutspur handele. Ein Irrtum sei nicht ausgeschlossen. "Könnten es auch Essensreste gewesen sein?", fragt der Vorsitzende Richter. Es gebe Hinweise, dass vor der Tat Fisch in Tomatensauce gegessen worden sei. Die Bitte der Kammer ans LKA: die vermeintliche Blutspur erneut zu prüfen.

Doch deuten weitere DNA-Spuren darauf hin, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein kann: An einer Trinkschale, die kopfüber auf einem Handtuch stand, hafteten Genspuren des 51-Jährigen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch: Nur einer von  78 Milliarden Männern weist dieses DNA-Muster auf. Zum Vergleich: Die Weltbevölkerung umfasst 6,8 Milliarden Menschen.

Auch an einer Gabel und auf einem Schnapsglas am Tatort stellten die Ermittler Genmaterial sicher, das laut LKA-Gutachten genau der DNA von Opfer und Angeklagtem entspricht. Der 51-Jährige komme in beiden Fällen als Spurenleger in Betracht.

DNA aus Hautzellen auf der Unterwäsche des Opfers weisen ebenfalls auf den Angeklagten hin: Mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 1: 50 0000 sei ihm ein spezifisch männliches Genmuster zuzuordnen, das allerdings bei männlichen Verwandten identisch ist.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte während der Ermittlungen erklärt, am Tattag eine Flasche Wodka getrunken zu haben, bevor er aufgebrochen sei, um seine Schwiegermutter zu besuchen. Sie sei aber nicht zu Hause gewesen. Stunden später sei er auf einer Parkbank erwacht.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 

DER FALL:

Ende März wird eine 70 Jahre alte Rentnerin in ihrer Wohnung in der Weststadt brutal vergewaltigt und körperlich misshandelt. 

Später erinnert sie sich nur noch an den Vornamen ihres Besuchers. 

DNA-Spuren in der Wohnung weisen auf einen 51 Jahre alten Bekannten der Frau hin. 

Auch führen speziell ausgebildete Spürhunde die Ermittler direkt zur Wohnung des Verdächtigen. 

Von der Wohnung des Opfers aus waren sie der Geruchsspur des mutmaßlichen Täters gefolgt. 

Samstag, 17.10.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11117157/menuid/2048
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