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13. März 2010
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Über Feuerwehr-Drehleiter beim Ex-Freund ausgezogen

Braunschweiger hatte seine Freundin in der Wohnung eingeschlossen und muss nun für ihre Befreiung zahlen

Von Bettina Thoenes

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Sie habe einfach weiterschlafen wollen. Da habe er die Freundin eingeschlossen, als er morgens die Wohnung verließ.

Die Folge war ein Feuerwehr-Einsatz: Die Braunschweigerin ließ sich samt Umzugskartons über eine Drehleiter aus dem dritten Stock befreien.

Die Kosten dieses Einsatzes soll der Ex-Freund bezahlen – was der gar nicht einsieht. Deshalb klagt er gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht.

234 Euro hat ihm die Berufsfeuerwehr in Rechnung gestellt – 168 Euro für einen einstündigen Drehleiter-Einsatz, 66 Euro für die beiden Einsatzkräfte des mittleren Dienstes. "Ich habe die Feuerwehr gar nicht gerufen", ärgert sich der junge Mann.

Die Liebesbeziehung, so viel wird deutlich, neigte sich ihrem Ende. "Wir hatten Streit", schildert der Kläger vor Gericht. "Ich habe zu ihr gesagt: Wenn du bis morgen um 7 Uhr nicht aus der Wohnung bist, schließe ich ab."

Um diese Zeit wollte der Fußball-Fan zu einem Auswärtsspiel aufbrechen. "Ich wollte nicht, dass sie in meiner Wohnung bleibt." Mehrfach habe er sie am nächsten Morgen geweckt.

Später rief sie einen Freund an: Sie sei eingeschlossen. Der verständigte die Polizei und die wiederum die Feuerwehr, um die Tür öffnen zu lassen. Wegen eines Sicherheitsschlosses fiel die Wahl aber auf die Drehleiter, die an den Balkon herangefahren wurde.

"Sie hat die Feuerwehr als Umzugsdienst benutzt", meint der Kläger. Ein paar Kartons und den Rechner habe die Ex-Freundin mitgenommen.

"Ja, wir sind da sehr offen", bemerkt der Vertreter der Berufsfeuerwehr schmunzelnd. "Das ist Service", kommentiert Verwaltungsrichter Christian Büschen.

Doch kein kostenloser. Denn besteht keine Gefahr, müssen Hilfesuchende derartige Einsätze selbst zahlen. "Ein Schlüsseldienst hätte aber bestimmt keine 234 Euro gekostet", glaubt der Kläger.

Der Richter weist auf die Rechtslage hin: Der Braunschweiger wird die Kosten wohl tragen müssen. "Sie haben die Frau schließlich eingeschlossen." Eine Tatsache, die ihm bereits ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung eingebracht hat. Es wurde gegen eine Geldbuße eingestellt.

Die Vertreter der Stadt zeigen sich vor dem Verwaltungsgericht versöhnlich: Sie bieten an, nur 30 statt 60 Minuten zu berechnen. Durch den Transport der Kartons habe sich der Einsatz möglicherweise verlängert, räumen sie ein.

Auch die 75 Euro Gerichtskosten will die Stadt übernehmen.

Der junge Mann stimmt dem Vergleich zu. Die 117 Euro kann er in Raten zahlen. Viel Geld hat er nicht.

Richter Büschen bleibt, ihm zu wünschen, "dass künftige Beziehungen besser laufen".

Freitag, 08.01.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11520176/menuid/2048
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