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11. Februar 2012
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Warten auf allerletzte Golfplatz-Gutachten

Unterlagen sollen Ende Januar öffentlich ausliegen

Von Jörn Stachura

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MASCHERODE. Bewegung im Verfahren um die geplante Golfanlage in Mascherode. Der Zweckverband hat angekündigt, noch in diesem Monat das so genannte Raumordnungsverfahren anlaufen zu lassen. Dann können eventuelle Bedenken geltend gemacht werden.

"Wir warten auf allerletzte Unterlagen und Gutachten", so Ulrich Kegel, kommissarischer Verbandsdirektor und Leiter der Abteilung Regionalplanung beim Zweckverband. Die Aufbereitung werde dann noch einige Tage dauern, doch Kegel ist zuversichtlich, bis Ende des Monats sämtliche Arbeiten erledigt zu haben. Dann beginnt eine normalerweise sechs Monate währende Frist, in der der Großraumverband zu einem Entscheid über das Vorhaben kommen will. "Wird der Zeitplan eingehalten, sollte also Ende Juli die Entscheidung fallen", so Kegel.

Begleitet ist das Verfahren von der öffentlichen Auslegung der Vorhabensbeschreibung, den Erläuterungen und der entsprechenden Gutachten. Kegel rechnet damit, dass der Umfang etwa 40 bis 60 Seiten betragen wird. Diese Unterlagen werden etwa vier Wochen bei der Stadt Braunschweig und dem Zweckverband ausliegen. "Auf unserer Internetseite werden die Unterlagen aber volle zwei Monate einzusehen sein", so Kegel.

In dieser Zeit können auch Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben formuliert werden: von Verbänden, Vereinen und Kommunen, aber auch von Bürgern. Kegel erläutert: "Sollte es dazu Nach- oder Verständnisfragen geben, und damit rechne ich, wird ein so genannter Erörterungstermin anberaumt, damit Unklarheiten beseitigt werden." Dieser Erörterungstermin, der wahrscheinlich einen Tag dauern wird, soll noch vor den Sommerferien, die am 24. Juni beginnen, stattfinden. Auch diese Ergebnisse werden in die Entscheidung des Zweckverbandes einfließen.

Aus dieser so genannten Landesplanerischen Feststellung leiten sich keine besonderen Rechte des Vorhabenträgers ab. Kegel: "Das öffentliche Interesse ist so gering, dass ein Enteignungsverfahren nicht möglich ist. Selbst eine Flurbereinigung wäre nur auf freiwilliger Basis möglich." Der Zweckverband will gemeinsam mit dem Golfplatz-Initiator das Vorhaben erläutern. Ein Termin, so Kegel, sei noch nicht vereinbart.

Mittwoch, 13.01.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11544014/menuid/2048
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