Privatisierungskritiker verlieren vor Gericht in allen Punkten
Abwassergebühren in Braunschweig sind nicht zu beanstanden Stadt durfte Erlöse in den Haushalt einbringen
Die Stadt durfte die Erlöse aus der Privatisierung der Stadtentwässerung zur Haushaltssanierung und Schuldentilgung einsetzen. Das hat gestern das Braunschweiger Verwaltungsgericht in einer Musterklage bestätigt.
Die Kläger, darunter Bibs-Ratsherr Peter Rosenbaum, hatten dagegen gehalten, dass die Erlöse nicht dem allgemeinen Haushalt, sondern den Gebührenzahlern hätten zufließen müssen.
Stadt hat nicht das Kanalnetz verkauft
Dazu aber war die Stadt nach dem Urteil der 8. Kammer nicht verpflichtet. Die Begründung: Die Kommune habe das Kanalisationsnetz nicht verkauft. Erzielt würden lediglich Pachterlöse. Außerdem handele es sich bei dem Kanalnetz nicht um das Vermögen der Gebührenzahler.
Bei der Frage, wer die Kanalisation bezahlt hat, fand das Gericht trotz intensiver Suche der Kläger in Archiven keinen ausreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Eigentümer in der Kernstadt Beiträge gezahlt haben, die ausschließlich dem Bau der Kanalisation gedient hätten.
Anfang 2006 hatte die Stadt sämtliche Anteile an der Stadtentwässerung verkauft und das Kanalisationsnetz für 30 Jahre verpachtet. Nach wie vor indes bleibt es hoheitliche Aufgabe der Kommune, die Abwassergebühren festzusetzen.
Um ihre Rechtmäßigkeit in den Jahren 2005 und 2006 rankte sich vor Gericht nicht nur die juristische Auseinandersetzung um die Privatisierungserlöse, von denen sich die Kläger eine zweistellige Millionensumme ins Säckel der Gebührenzahler versprochen hatten.
"Urteil bestätigt Vorgehen bei der Privatisierung"
Im Focus standen unter anderem auch der Bau des ECE-Centers und eine aus Sicht der klagenden Bürger undurchsichtige Kalkulation. Fazit der Richter: Die Abwassergebühren in Braunschweig sind rechtmäßig. Sie wiesen die Musterklage in allen Punkten ab.
So hatten die Kläger unter anderem kritisiert: Für Grundwasser, das beim Bau des ECE-Centers aus der Baugrube in den Wendenmühlengraben abgepumpt wurde, habe die Stadt nur eine Pauschale von 22 000 Euro verlangt, statt die Wassermenge nach der Gebührensatzung abzurechnen. Das hätte mehr Einnahmen zugunsten der Gebührenzahler gebracht.
Dagegen entschieden die Verwaltungsrichter: Laut Satzung würden für die Einleitung sauberen Grundwassers keine Gebühren erhoben. Die Stadt habe also rechtmäßig gehandelt. Auch sei die Gebührenkalkulation nicht zu beanstanden.
In einer Stellungnahme der Stadt äußerte sich Erster Stadtrat Carsten Lehmann zufrieden über die gerichtliche Entscheidung: "Das Urteil bestätigt das sorgfältige Vorgehen der Verwaltung bei der Privatisierung." Die Bürger könnten sich darauf verlassen, dass ihnen durch die Privatisierung keine Nachteile entstünden.













