Das schnelle Ende des schönen Tunnel-Traums
Flughafen GmbH favorisiert Ostumfahrung
Finanzielle, technische und zeitliche Gründe sprechen letztlich gegen eine Tunnel-Lösung. Die Flughafen GmbH legte ihre Planungen, Argumente und Richtlinien auf den Tisch, denen sich Architekt Hans-Joachim Pysall, der die neue Initiative für eine Untertunnelung der Grasseler Straße als Kompromiss zwischen Flughafen- und Bürgerinteressen gestartet hatte, nicht verschließen konnte.
Pysall hatte unerwartet noch einmal Bewegung in die Debatte um einen Tunnel als Verkehrslösung am Flughafen gebracht, weil er Kosteneinsparungen gegenüber den genannten 16 Millionen Euro für möglich hielt.
Schnelles Expertengespräch mit Boris Gelfert
Nach dem auf Initiative unserer Zeitung schnell möglich gewordenen konstruktiven Expertengespräch mit Flughafen-Chef Boris Gelfert war klar, Kostenreduktion lässt sich selbst unter Verwendung von Fertigteilen nicht im notwendigen Rahmen erzielen. Eine große Rolle spielen internationale Sicherheitsvorschriften, die eine Verkürzung des Tunnels nach Angaben der Flughafen GmbH ausschließen.
Höhere Unterhaltskosten und die lange, auf 18 Monate geschätzte Bauzeit sprächen weiter gegen eine Tunnel-Lösung. Der Bau wäre, so die Flughafen GmbH, bei laufendem Flugbetrieb nur zur Nachtzeit möglich. Bezweifelt wurde ferner die Akzeptanz eines Tunnels bei Radfahrern und Fußgängern.
Pysall: "Die Fakten liegen so, dass es nicht geht"
Hans-Joachim Pysall meinte nach dem Gespräch: "Ich habe keine Schwierigkeiten zu sagen, dass es nicht geht, nachdem ich die Fakten kenne."
Die Flughafen GmbH erklärte: Ziel sei deswegen, die Planung der Ostumfahrung, wie sie im Planfeststellungsantrag enthalten war, zu bestätigen und dazu das Abwägungsmaterial zu vervollständigen. Die Ostumfahrung werde favorisiert, hieß es gestern erstmals seitens der Flughafen GmbH.
Dabei müsse die Planung der Prüfung nach den rechtlichen Maßstäben, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg aufgestellt hat, standhalten. Es würden alle Faktoren, von der Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit betroffener Siedlungsbereiche über natur- und immissionsschutzfachliche Fragen bis hin zu europarechtlichen Vogelschutzanforderungen eine Rolle spielen.













