Zivilcourage – Nichtstun ist strafbar
Am Montag landesweiter Aktionstag – Gespräch mit Ermittlungsrichter Rolf Nitschke über die wichtige Rolle von Zeugen
Nach dem gewaltsamen Tod Dominik Brunners an der Münchner S-Bahn ruft die Landesregierung an diesem Montag zum landesweiten Aktionstag Zivilcourage auf. Im Blickpunkt auch: Zeugen vor Gericht. Mit dem Braunschweiger Ermittlungsrichter und Amtsgerichtssprecher Rolf Günther Nitschke sprach Redakteurin Bettina Thoenes über deren Rolle für die Justiz.
Herr Nitschke, was wäre die Justiz ohne Zeugen?
Nichts. Zeugen sind das Salz in der Suppe. Vor Gericht sagt einer dies, der andere jenes. Zeugen sind die Personen, die dem Gericht helfen, den Sachverhalt zu ermitteln. Selbst wenn ein Angeklagter die Tat zugibt, werden oft noch die wichtigsten Zeugen vernommen. Ein Angeklagte kann sich ja auch zu Unrecht belasten. Ein Beispiel aus dem Familienrecht: Im Streit um das Sorgerecht für Kinder etwa passiert es immer wieder, dass der Ex-Partner des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, um bessere Karten vor Gericht zu haben. Das Gericht ist dann auf Zeugen wie Nachbarn oder Erzieher angewiesen, um Anhaltspunkte für die Behauptung sexueller Übergriffe zu haben.
Zeuge zu sein – das ist keine einfache Rolle. Man muss vor der Polizei und vor Gericht erscheinen. Weggucken ist auf jeden Fall leichter.
Aber nicht, wenn man sich folgende Maxime zu Herzen nimmt: Wenn ich selbst zum Opfer werde, möchte ich auch, dass mir geholfen wird. Dann sehe ich Zivilcourage als meine Pflicht an, die ich auch von anderen erwarte – etwa wenn jemand mein Auto demoliert, aber Zeugen sich nicht trauen auszusagen, weil die Täter Springerstiefel trugen.
Manche Zeugen haben womöglich Angst vor Rache, wenn sie einen Täter vor Gericht belasten.
Die Angst ist verständlich, aus meiner Erfahrung aber unbegründet. Ich bin seit über 20 Jahren in Braunschweig Ermittlungsrichter und noch nie Opfer einer Bedrohung geworden. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem einem Zeugen wegen seiner Aussage etwas angetan wurde. Und sollte ein Beschuldigter versuchen, auf einen Zeugen Einfluss zu nehmen, kann er wegen Verdunkelungsgefahr durchaus in Untersuchungshaft genommen werden. Haben Zeugen – zum Beispiel im Bereich der Organisierten Kriminalität – begründete Angst, gibt es Zeugenschutzprogramme.
Wer wegschaut, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.
Unterlassene Hilfeleistung heißt: mögliche und zumutbare Hilfe zu verweigern. Ich mache mich strafbar, wenn ich helfen könnte und dies nicht tue. Das ist situationsabhängig. Beobachtet ein gesunder, kräftiger Mann, wie ein ihm körperlich unterlegener Jugendlicher ein Kind prügelt, dann muss er eingreifen. Wird jemand Zeuge einer Schlägerei mit mehreren Tätern, ist er zumindest verpflichtet, Hilfe zu rufen. Nichtstun ist strafbar. Jeder muss das Zumutbare tun. Er soll aber auch nicht den Helden spielen und sich selbst in Gefahr bringen. Da kann es reichen, dem Opfer zu vermitteln: Hier ist jemand, der dir beisteht und sich um Hilfe kümmert.
Zivilcourage lässt sich aber wohl kaum mit der Keule des Gesetzes durchsetzen.
Nein, doch es ist wichtig, dass sich jeder selbst in die Situation hineindenkt, in der er selbst auch auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Bestreitet zum Beispiel ein Angeklagter die Tat, wird ein Zeuge vor Gericht womöglich ins Kreuzfeuer genommen.
Als Zeuge vor Gericht auszusagen, ist immer eine besondere Situation. Das empfinde selbst ich als "alter Hase" so, wenn ich als Ermittlungsrichter vor einem anderen Gericht aussagen muss. In der Ausbildung der Richter wird aber zunehmend Psychologie der Zeugenvernehmung angeboten. Ich kann nur jeden Zeugen ermutigen, es dem Gericht kundzutun, wenn er bei der Vernehmung das Gefühl hat, selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Der Zeugenschutz wird sehr ernst genommen. So haben Zeugen die Möglichkeit, mit einem anwaltlichen Beistand vor Gericht zu erscheinen. In Ausnahmefällen kann das Gericht einen Anwalt auch beiordnen.













