Alte Bäume weg, neuer Ärger da
Stadt erteilte Sondererlaubnis für verspätete Rodungen auf künftigem Supermarkt-Gelände in Waggum
WAGGUM. Neue Verwerfungen um gefallene Bäume am Rande von Waggum. Investor Jochen Staake hat auf dem Gelände an der Bienroder Straße für seinen geplanten Supermarktbau roden lassen. Nach Beginn der Schonzeit, mit städtischer Sondererlaubnis.
Der Kahlschlag außerhalb des zulässigen Zeitraumes und die Sorge um eine mögliche Fledermauspopulation in einem Schuppen auf dem Grundstück treiben nun die Waggumer um. Der geplante Einkaufsmarkt auf dem Gelände der Flughafengesellschaft ist ohnehin umstritten im Dorf und hat bereits Anwohnerprotest erzeugt (wir berichteten).
Stadtbaurat Wolfgang Zwafelink räumt ein, dass die Laub- und Nadelbäume tatsächlich nicht nach dem 1.März hätten gerodet werden dürfen. So regelt es das Bundesnaturschutzgesetz. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt habe jedoch eine Sondergenehmigung erteilt, weil "der Bauherr irrtümlich davon ausgegangen war, die Arbeiten seien bis Ende März unproblematisch möglich", so Zwafelink.
Ein vermeintlicher Irrtum, auf den Staake nicht näher eingeht. Er sagt: "Da ist alles nach den Buchstaben des Gesetzes gelaufen. Die Termine sind mit dem Rathaus abgestimmt gewesen." Wie Zwafelink sagt auch Staake: Eine Störung von Brutvögeln habe es wegen der anhaltend kalten Witterung nicht gegeben.
Dieser Erklärung widerspricht Tierärztin Birgit Raake aus Waggum. Vögel, so sagt sie, würden sich nicht an den Temperaturen, sondern an der Dauer des Tageslichtes orientieren. Die Veterinärmedizinerin hat auch die Stadt schriftlich aufgefordert, das Projekt zu stoppen. Nach Beobachtungen von Anliegern sei von einem Fledermausquartier in dem früheren Transformatorenhäuschen auszugehen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Tiere nicht aus ihrer Winterruhe gerissen würden. Der beabsichtigte Abriss würden den Fledermäusen zudem ihren Lebensraum nehmen.
Zwafelink erklärt, die Gutachter des Bauherren gingen nicht von einem Winterquartier in dem Gebäude aus, da die Dachböden nicht frostfrei seien. Der Bauträger werde aber zu einer gutachterlichen Begehung des Schuppens vor dessen Beseitigung verpflichtet, um eine Störung von Fledermausquartieren auszuschließen.
Wie Staake sagt, werde das Gebäude kurz vor dem geplanten Baubeginn im Juli beseitigt. Markteröffnung soll bis Jahresende sein.













