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09. Februar 2010
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Wird Zarah Kameli im Iran gesteinigt?

24-Jährige soll morgen abgeschoben werden – In der Heimat erwartet sie Bestrafung wegen Ehebruchs

Von Norbert Jonscher

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Mehrere Dutzend Menschen haben gestern vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht und in der Innenstadt gegen die für morgen angeordnete Abschiebung der Iranerin Zarah Kameli protestiert. Die 24-Jährige war am 31. Januar in Abschiebehaft genommen worden; ihr droht im Iran massive Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben.

Der Fall des seit zehn Jahren in Deutschland lebenden iranischen Ehepaares Behsad Safari und Zahra Kameli, das gegen seine zwangsweise Trennung kämpfte, weil Ehefrau Zahra abgeschoben werden sollte, geht damit weiter. Safari war im Mai 2004 mit seiner Tochter in den Iran ausgereist, seine Frau blieb untergetaucht. Der Arbeitskreis Asyl Göttingen bemüht sich weiter um den Verbleib Zahra Kamelis in Deutschland. Sie habe sich von ihrem Mann getrennt und Angst, im Iran nun als Ehebrecherin gesteinigt zu werden.

Zahra Kameli war, nachdem sie abgeschoben werden sollte, ein Jahr lang untergetaucht. Sie hatte dann im Dezember vergangenen Jahres einen Asylfolgeantrag gestellt, weil sie zum christlichen Glauben konvertiert war. Der Antrag wurde abgelehnt. In der Illegalität habe sich die Frau auch entschieden, sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, da ein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben in patriarchalischen Strukturen bedeutet hätte, so der Arbeitskreis Asyl. Safari akzeptiere die Trennung jedoch nicht, sondern übe immer noch massiven Druck aus. Da sie mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum konvertierten Iraner lebe, werde ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen, ein schweres Verbrechen, das mit Haft oder sogar Todesstrafe in Form von Steinigung bestraft werde. Auch Terre des Femmes, eine Menschenrechtsorganisation für Frauen, kommt zu dem Fazit, dass sich Frau Kameli im Iran in höchster Lebensgefahr befände.

Der Eilantrag ihres Anwalts, die Abschiebung auszusetzen, wurde vom Verwaltungsgericht am 31. Januar 2005 abgelehnt.

Mittwoch, 09.02.2005
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/3734310/menuid/2048
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