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04. Februar 2012
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Rechtsanwalt soll Fluchthelfer gewesen sein

Nach Rennelberg-Ausbruch im vergangenen Jahr: 3 Staatsanwaltschaften ermitteln gegen 9 Personen

Von Ernst-Johann Zauner

Die Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hildesheim und Göttingen ermitteln im Fall des Rennelberg-Ausbruchs im Juli 2005 gegen insgesamt 9 Personen. Damals hatten zwei Drogenhändler, die zufällig zusammen in einer Zelle saßen, Gitterstäbe durchsägt und waren über die Gefängnismauer geflüchtet. Später waren sie in Holland von Zielfahndern festgenommen worden.

Dass die beiden Ausbrecher Fluchthelfer gehabt haben müssen, war von Beginn an klar. Das gekürzte Eisensägeblatt, mit dem die Gitterstäbe durchsägt worden waren, stammte nicht aus der Justizvollzugsanstalt Rennelberg, musste also von außerhalb hereingeschmuggelt worden sein.

Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe gestern auf Anfrage: "Wir ermitteln gegen einen Rechtsanwalt wegen des Verdachts, dass er das Sägeblatt in seiner Aktentasche in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt hat."

Die Anklageschrift gegen die beiden Ausbrecher wird derzeit bei der Staatsanwaltschaft vorbereitet. Ihnen wird vorgeworfen, sich zusammengerottet zu haben um gemeinsam auszubrechen und so den Tatbestand der Gefangenenmeuterei erfüllt worden. Außerdem wird den Ausbrechern Sachbeschädigung angelastet, da sie die Gitterstäbe des Gefängnisses kaputt gemacht haben.

Wegen des Wohnortes Peine ermittelt die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen drei junge Männer, die den Ausbrechern bei ihrer Befreiung sowie nach ihrer Flucht geholfen haben sollen.

Ein weiteres Verfahren läuft in Göttingen. Beschuldigte sind ebenfalls drei junge Männer, darunter der Bruder eines der Ausgebrochenen. Das Verfahren sei an die Göttinger Staatsanwaltschaft abgegeben worden, da der Bruder noch Jugendlicher ist, erläutert Ziehe.

Gegen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt seien keine Verfahren anhängig, so Ziehe. Zu Beginn der Ermittlungen hatte die Polizei den Verdacht geäußert, dass die spektakuläre Flucht über die Mauer, nur mit Hilfe aus dem inneren Gefängnisbereich möglich gewesen sei.

Nach Informationen unserer Zeitung hatte ein Defekt der Alarmanlage den Ausbruch der beiden Drogenhändler begünstigt. Ein Vollzugsbeamter, so die Erklärung damals, habe das Überwachungssystem nicht vorschriftsmäßig bedient.

Samstag, 03.06.2006
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/5490175/menuid/2048
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