Blaues Auge: Freispruch für Lehrerin
Störende 14-jährige Schülerin erlitt beim Rauswurf Verletzung Prozess um fahrlässige Körperverletzung
Freispruch für eine Lehrerin. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Unterricht saß die 64-Jährige gestern im Amtsgericht auf der Anklagebank: Weil sie eine störende Schülerin aus der Klasse befördern wollte und ihr dabei versehentlich einen Schlag gegen das Auge versetzt haben soll.
Zwar legte die 14 Jahre alte Schülerin ein Attest über einen Bluterguss am Auge vor. Wie es zu der Verletzung gekommen war, konnte das Gericht indes nicht klären. "Der Faustschlag wurde praktisch von niemandem bestätigt außer von den Freundinnen der 14-Jährigen", stellt der Richter fest.
Die Situation im Klassenraum, so der Eindruck von Amtsanwalt Simon Müller, "war gelinde gesagt nicht einfach". Die Schülerin fiel offenbar häufiger auf. Wie auch an diesem Tag: Sie kam zu spät in die Biologiestunde, störte, wie die Lehrerin sagt, den Unterricht. Die Pädagogin forderte sie auf, ruhig zu sein, und als das nicht fruchtete, den Klassenraum zu verlassen.
Gegen Lehrerin gewehrt
Die Schülerin weigerte sich. Warum? "Weil ich nicht raus wollte", sagt die heute 15-Jährige vor Gericht. Sie wehrte sich, wurde patzig, schlug nach Zeugenberichten mehrmals die Hand der Lehrerin weg. Die 64-Jährige zog ihren Stuhl zur Seite und versuchte, sie aus dem Klassenraum hinauszuschieben.
"Es war kein Handgemenge. Ich kann mir die Entstehung eines Hämatoms in dieser Situation nicht erklären", sagt die Lehrerin. Sie habe eine Grenze setzen müssen.
Das Klasse beobachtete die Szene: Einige wollen unbestimmt einen Schlag wahrgenommen haben, viele dagegen wiederum nicht. Selbst die geschädigte Schülerin spricht nicht davon, dass die Lehrerin sie absichtlich geschlagen habe: Vielleicht sei die Faust durch das ganze Hin und Her doll gegen ihr Auge gekommen.
Die Prozessbeteiligten stellen fest: Die Lehrerin hat ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt und ist mithin auch keiner fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
"Es ist das Recht der Lehrerin zu sagen: ,Raus. Das ist ein Ordnungsmittel. Sich dem zu widersetzen, steht Schülern einfach nicht zu", erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Eine Schülerin am Arm zu fassen und sie aus dem Klassenraum zu ziehen, sei nicht pflichtwidrig.
"In der Klasse Herr im Ring"
"In der Klasse ist der Lehrer Herr im Ring, das mag Schülern passen oder nicht", spricht auch Jugendrichter Winrich Steinberg deutliche Worte in Richtung Schülerin, die ja offenbar zum Zwergenaufstand neige. Von einem Fehlverhalten der Lehrerin könne keine Rede sein. Die 64-Jährige hört es mit Erleichterung.
Sie habe die 14-Jährige ohne Gewalt rausgeschoben, so der Richter. Wenn die Jugendliche ausflippe und den Körper drehe, habe sie die Verletzung womöglich gar selbst verursacht.













