BZV
newsclick
Suchen
13. Februar 2012
2-Tage-Vorschau

Blaues Auge: Freispruch für Lehrerin

Störende 14-jährige Schülerin erlitt beim Rauswurf Verletzung – Prozess um fahrlässige Körperverletzung

Von Bettina Thoenes

Freispruch für eine Lehrerin. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Unterricht saß die 64-Jährige gestern im Amtsgericht auf der Anklagebank: Weil sie eine störende Schülerin aus der Klasse befördern wollte – und ihr dabei versehentlich einen Schlag gegen das Auge versetzt haben soll.

Zwar legte die 14 Jahre alte Schülerin ein Attest über einen Bluterguss am Auge vor. Wie es zu der Verletzung gekommen war, konnte das Gericht indes nicht klären. "Der Faustschlag wurde praktisch von niemandem bestätigt – außer von den Freundinnen der 14-Jährigen", stellt der Richter fest.

Die Situation im Klassenraum, so der Eindruck von Amtsanwalt Simon Müller, "war gelinde gesagt nicht einfach". Die Schülerin fiel offenbar häufiger auf. Wie auch an diesem Tag: Sie kam zu spät in die Biologiestunde, störte, wie die Lehrerin sagt, den Unterricht. Die Pädagogin forderte sie auf, ruhig zu sein, und als das nicht fruchtete, den Klassenraum zu verlassen.

Gegen Lehrerin gewehrt

Die Schülerin weigerte sich. Warum? "Weil ich nicht raus wollte", sagt die heute 15-Jährige vor Gericht. Sie wehrte sich, wurde patzig, schlug nach Zeugenberichten mehrmals die Hand der Lehrerin weg. Die 64-Jährige zog ihren Stuhl zur Seite und versuchte, sie aus dem Klassenraum hinauszuschieben.

"Es war kein Handgemenge. Ich kann mir die Entstehung eines Hämatoms in dieser Situation nicht erklären", sagt die Lehrerin. Sie habe eine Grenze setzen müssen.

Das Klasse beobachtete die Szene: Einige wollen unbestimmt einen Schlag wahrgenommen haben, viele dagegen wiederum nicht. Selbst die geschädigte Schülerin spricht nicht davon, dass die Lehrerin sie absichtlich geschlagen habe: Vielleicht sei die Faust durch das ganze Hin und Her doll gegen ihr Auge gekommen.

Die Prozessbeteiligten stellen fest: Die Lehrerin hat ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt und ist mithin auch keiner fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

"Es ist das Recht der Lehrerin zu sagen: ,Raus‘. Das ist ein Ordnungsmittel. Sich dem zu widersetzen, steht Schülern einfach nicht zu", erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Eine Schülerin am Arm zu fassen und sie aus dem Klassenraum zu ziehen, sei nicht pflichtwidrig.

"In der Klasse Herr im Ring"

"In der Klasse ist der Lehrer Herr im Ring, das mag Schülern passen oder nicht", spricht auch Jugendrichter Winrich Steinberg deutliche Worte in Richtung Schülerin, die ja offenbar zum Zwergenaufstand neige. Von einem Fehlverhalten der Lehrerin könne keine Rede sein. Die 64-Jährige hört es mit Erleichterung.

Sie habe die 14-Jährige ohne Gewalt rausgeschoben, so der Richter. Wenn die Jugendliche ausflippe und den Körper drehe, habe sie die Verletzung womöglich gar selbst verursacht.

Freitag, 22.09.2006
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/5904536/menuid/2048
epaper

Die elektronische Ausgabe Ihrer Zeitung - Jetzt abonnieren!

[ zum e-paper ]
Privileg Party
[ zur Galerie ]
DAX Party
[ zur Galerie ]
Winter Breeze feat. Dj Hurricane
[ zur Galerie ]
alle Fotogalerien ]

Videos der Region

VfL-Spielerin startet beim "Nacktrodeln"

zum Artikel ]

Jedes dritte Auto auf deutschen Straßen kommt von VW

zum Artikel ]

Zwischen Bio-Ei und bunten Ratten

zum Artikel ]

Kälte sicherte Bromer Kiepenkerl den Sieg

zum Artikel ]

Jäger zogen positive Bilanz

zum Artikel ]

Doppel-Torschütze Jirácek in Danndorf

zum Artikel ]

Mit verbundenen Augen zeichnen und "blind" singen

zum Artikel ]

Wendezelle hat bald auch eine Kleinkunstbühne

zum Artikel ]

350 Freunde des Humors feierten mit dem ECV

zum Artikel ]

Die Stadt feiert mehr als ihren 70. Geburtstag

zum Artikel ]

Kontrast zum Karneval im Klein-Kunst-Kabarett

zum Artikel ]

In Abbenrode waren die Narren los

zum Artikel ]

Winterspaß auf dem Allersee und dem Schillerteich

zum Artikel ]

21-Jähriger wird bei Diebszug ertappt – Komplize flüchtet

zum Artikel ]