Immer wenn Mutter Nachtschicht hatte
Die Täter sind oft Familienväter: Jugendstaatsanwälte bearbeiten im Jahr 250 Fälle sexueller Misshandlungen von Kindern
Wenn sich im Gerichtssaal die ganze Familie nicht gegen den Täter, sondern gegen das Opfer sexueller Misshandlungen stellt. Wenn eine 18-Jährige plötzlich nicht mehr weiß wohin, nachdem sie den eigenen Vater wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Oder wenn ein Verteidiger im Prozess versucht, beim Opfer Schuldgefühle zu schüren, lässt das auch Jugendstaatsanwältin Ute Lindemann nicht kalt.
"Kein einziger Fall lässt einen unberührt", sagt sie. "Dann brauche ich nach einem Prozess den Kollegen im Nachbarzimmer, um das Erlebte zu verarbeiten."
Rund 250 Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen bearbeiten die elf Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Braunschweig Jahr für Jahr. Oft liegen die Misshandlungen Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zurück.
"Das macht die Aufklärung schwierig", sagt Ute Lindemann. Zumal die Ankläger in solchen Prozessen zunehmend auf Konfliktverteidiger träfen, die mit allen rechtlichen Mitteln versuchten, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern.
Älter als 35 Jahre, ein bisher blütenreines Strafregister und voller Angst, durch eine Verurteilung seinen gesellschaftlichen Ruf zu verlieren: So beschreibt die Staatsanwältin den klassischen Tätertyp. Nicht mit Pädophilen haben die Strafverfolger überwiegend zu tun, sondern mit Familienvätern, die womöglich Beziehungsproblemen ausweichen, indem sie sich an Schwächere, Abhängige heranmachen etwa an die in die Pubertät kommende Stieftochter.
"Solche Täter nutzen das Machtgefälle aus. Da muss man nicht diskutieren. Man nimmt sich, was man will", sagt Staatsanwältin Lindemann. "Es beginnt mit leichten Übergriffen und steigert sich bis hin zu schlimmsten Misshandlungen."
Für die Opfer ein oft Jahre währendes Martyrium. Sätze wie "Er kam immer, wenn meine Mutter Nachtschicht hatte" oder "Immer dienstags, wenn meine Mutter zum Sport ging" hören die Ermittler von Opfern sexuellen Missbrauchs immer wieder.
Und die Familie, merkt die nichts? Petra Bock-Hamel, ebenfalls Staatsanwältin im Jugenddezernat, spürt bei Angehörigen oft Abwehrreaktionen. "Bei uns doch nicht", heiße es da. "Entweder sie machen die Augen zu, oder sie merken es nicht." Zumal die Kinder vom Täter in der Regel beeinflusst würden, sich nicht zu offenbaren. Der Missbrauch werde zum "Geheimnis".
Froh sind die Staatsanwälte deshalb über die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre, die die Strafverfolgung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen: So beginnt die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers. Bei schweren Misshandlungen (Höchststrafe 15 Jahre) beträgt die Frist 20 Jahre, in anderen Fällen (Höchststrafe 10 Jahre) läuft die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Die Folge: Immer mehr erwachsene Frauen erstatten Anzeige wenn sie Distanz gewonnen haben, nicht mehr im Haushalt des Täters leben und spüren, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit das Leben nach wie vor überschatten. Auf Antrag wird ihnen kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt, der Opfer als Nebenklage-Vertreter durch das Gerichtsverfahren begleitet.
Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seien falsche Verdächtigungen verschwindend gering, so die Erfahrung der Jugendstaatsanwälte. Niemand nehme die Unannehmlichkeiten einer Zeugenvernehmung zu intimen Details auf sich, wenn nicht tatsächlich ein realer Hintergrund existiere. Oft erstatteten gar nicht die Geschädigten Anzeige. Die Vorfälle kämen vielmehr auf andere Weise ans Licht.
Mögliche Ausnahme: Wenn ein Sorgerechtsverfahren um das Kind im Hintergrund stehe. Erfahrene Ermittler seien aber sachkundig, einschätzen zu können, ob ein Zeuge die Wahrheit sage.
"Wir haben in den letzten Jahren alle dazugelernt", betont Staatsanwältin Birgit Seel und verweist unter anderem auf die Befragungstechnik von Kindern. So werde vermieden, Fragen zu stellen, die der Zeugin eine bestimmte Antwort suggerierten.
Bei einem aussagepsychologischen Gutachten gelte die Null-Hypothese: "Der Gutachter hat davon auszugehen, dass nichts geschehen ist und muss dann prüfen, inwiefern eine Aussage das Tatgeschehen belegen kann."
Oft steht Aussage gegen Aussage. "Und es geht immer um viel", sagt Oberstaatsanwalt Frank Scholz. Die Verschärfung des Strafrechts wirke sich aus. "Die Strafrahmen werden von den Gerichten zunehmend nach oben ausgeschöpft. Was wir begrüßen", verweist er auf den Gedanken der Abschreckung. In Braunschweig wurden in schweren Fällen schon Haftstrafen von bis zu 14 Jahren und Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Ein geständiger Angeklagter, der dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart, kann indes in der Regel mit einer Strafmilderung rechnen. Doch geht es für den Angeklagten vor Gericht nicht nur um eine Haftstrafe. Auf dem Spiel steht seine gesellschaftliche Existenz. Denn kaum ein Verbrechen ist so geächtet wie die sexuelle Misshandlung von Kindern. "Manche setzen deshalb alles daran, nicht verurteilt zu werden", erklärt Petra Bock-Hamel.
Gibt ein Angeklagter die Taten zu, sei bei diesen Delikten aber auffällig, dass es über ein pauschales Geständnis selten hinausgehe, so Frank Scholz. "Kaum jemand erläutert seine Probleme, die zur Tat geführt haben."
Liegt ein Missbrauch lange zurück, ist die Aufklärung oft schwierig. "Die Rechtsprechung verlangt, dass ein Sachverhalt so konkretisiert wird, dass der Beschuldigte sich verteidigen kann." In welchem Jahr, wo, wie oft, unter welchen Umständen? Opfer erinnern sich an Einzelheiten oft nicht mehr. "Das macht die Beweisaufnahme aufwändig", erläutert Birgit Seel. "Und am Ende haben wir vielleicht vier konkrete Fälle, obwohl wir wissen, dass es tatsächlich mindestens 40 waren."
Doch gehe es Opfern häufig gar nicht so sehr um die Strafhöhe, weiß Petra Bock-Hamel. "Das Wichtigste ist für sie, dass sie aus dem Gerichtssaal gehen und sagen können: Man hat mir geglaubt."













