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11. Februar 2012
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Kein Geld vom Land für künstliche Befruchtung

Gericht: Beamten-Ehefrau mit 41 Jahren zu alt

Von Bettina Thoenes

Dass Krankenkassen eine künstliche Befruchtung nur bis zum 40. Lebensjahr der Frau zahlen, entspricht aus Sicht des Klägers längst nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Immer Frauen jenseits der 40 bekämen Kinder. Erfolg hatte der Beamte mit diesem Argument vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht indes nicht.

Nach einer aktuellen Entscheidung der 7. Kammer muss das niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung angesichts der schon 41 Jahre alten Ehefrau des Staatsdieners keine Kosten für eine künstliche Befruchtung tragen.

"Regelung entspricht nicht der Lebenswirklichkeit"

Mit dieser Entscheidung sehen sich die Braunschweiger Verwaltungsrichter im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung. Auch das Bundessozialgericht hat die Altersgrenze von 40 Jahren für gesetzlich versicherte Frauen anerkannt. Und was für gesetzliche Krankenkassen gilt, gilt laut dem Urteil auch für die staatliche Beamten-Beihilfe.

Der Beamte hatte im Landesamt für Bezüge und Versorgung einen Behandlungsplan für eine künstliche Befruchtung eingereicht. Die Kosten für eine Behandlung bezifferte ein Landesvertreter vor Gericht mit 4000 bis 5000 Euro. Das Landesamt lehnte die Kostenübernahme ab.

Der 39-Jährige klagte. Die Altersgrenze sei zu niedrig angesetzt, führte sein Anwalt vor Gericht an. "Sie widerspricht der Lebensrealität im 21. Jahrhundert." Nicht indes der Gesetzeslage – was auch der Vertreter des Klägers einräumte.

Eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung von Mann und Frau sehen die Richter ebenfalls nicht. Dass Frauen höchstens 40, Männer aber bis zu 50 Jahre alt sein dürfen, um mit einer Kassenleistung bei einer Künstlichen Befruchtung rechnen zu können, sei biologisch begründet.

Mittwoch, 30.01.2008
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/7904405/menuid/2048
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