Angeklagter: Vorwürfe sind Lügen
Plädoyers im Prozess gegen 33-Jährigen wegen Vergewaltigung Urteil nächste Woche
Im Vergewaltigungsprozess am Landgericht könnten die Plädoyers kaum weiter auseinander liegen: 3 Jahre und 8 Monate fordert die Anklage, Freispruch die Verteidigung.
"In dubio pro Reo", im Zweifel für den Angeklagten. So argumentierte die Verteidigung für den Antrag auf Freispruch.
Ihr erschien unglaubhaft, was das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand aussagte. So habe die 30-Jährige beispielsweise von einer Art Kampf berichtet. Bei einer ärztlichen Untersuchung seien aber keine Verletzungen festgestellt worden. Der Geschlechtsverkehr habe außerdem in Positionen stattgefunden, der untypisch für Vergewaltigungen sei.
Der Anwalt räumte aber ein, dass die Art der Schilderung des mutmaßlichen Opfers glaubhaft gewesen sei: Die 30-Jährige hatte bei der Zeugenvernehmung geweint und litt unter einem Würgereiz, nach einer Stunde musste die Befragung abgebrochen werden.
Der Angeklagte ist vorbestraft, wegen Gewalttaten gegen Frauen. Mit seinem Opfer habe er ungeschützten Sex gehabt und es durch Oralverkehr besonders erniedrigt. Die Frau leide immer noch unter Alpträumen und Angstzuständen. Sie habe ihre Stelle als Zimmermädchen verloren, weil sie sich nachts nicht mehr allein auf die Straße traue. Nun müsse sie sich einer Psychotherapie unterziehen. Das alles spricht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen den 33-Jährigen.
Das Opfer sei glaubhaft aufgetreten, so die Staatsanwältin. Es habe auch kein Motiv, sich die Vergewaltigung auszudenken.
"Der Angeklagte zeigt dem Opfer gegenüber kein Mitleid", sagte der Anwalt der Geschädigten, der vier Jahre Gefängnis forderte. Das zeige sich an Aussagen, nach denen der Angeklagte die Geschehnisse als normalen Sex bezeichnete und schon tausendmal bei der Polizei hätte sitzen müssen, wenn der Vorfall eine Vergewaltigung gewesen sein sollte.
"Das sind Lügen", sagte der Angeklagte im letzten Wort vor dem Urteil, das kommende Woche ergeht.













