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09. Februar 2010
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Kulturkonflikt im Liebesmobil

Streng religiöser Flüchtling aus dem Nahen Osten trifft auf Prostituierte – Streit um geschützen Sex

Von Daniela Wimmer

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GIFHORN. Der Versuch, erste Sexualerfahrungen bei einer Prostituierten zu sammeln, endete für einen 23-Jährigen aus dem Nahen Osten in Untersuchungshaft.

Gestern musste sich der Asylbewerber wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor dem Gifhorner Schöffengericht verantworten.

Drei Monate im Land und der Sprache nicht mächtig, besuchte der Mann im Landkreis wohnende Verwandte. Mit dem Fahrrad machte er sich entlang der B 188 auf den Weg nach Gifhorn. Kaum hatte er das erste Liebesmobil passiert, machte er kehrt, um dort einzukehren. Was sich dann zugetragen hat, stellten er und die betroffene Frau sehr gegensätzlich dar. Der Angeklagte gab über Rechtsanwalt und Dolmetscher zu verstehen, dass er einer streng religiösen Minderheit angehöre. So sei er ohne jede sexuelle Erfahrung nach Deutschland gekommen. Die Frau hätte ihm rufend Hilfsbedarf signalisiert. Am Fahrzeug sei ihm bewusst gewesen, dass es um käuflichen Sex gehe und er habe die Gelegenheit nutzen wollen. Man wurde sich einig, er bezahlte. Als die Frau ihrem Kunden allerdings ein Kondom überzog, entgleiste die Situation. Hierzu gab der Angeklagte an, er habe nicht gewusst, was das sei, habe es abgestreift und versucht, den vermeintlich erworbenen Anspruch mit Gewalt durchzusetzen.

Die Frau berichtete, der Mann hätte trotz Bitten und Weinen versucht, in sie einzudringen, was ihm nur eingeschränkt gelang, bis sie unter einem Vorwand flüchten und die Polizei verständigen konnte.

Der Mann wurde quasi unbekleidet von der Polizei in der Nähe des Tatorts gestellt und saß fast fünf Monate in Untersuchungshaft.

Der Staatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre Haft. Der Verteidiger sah nur die sexuelle Nötigung als bewiesen an und brachte einen Verbotsirrtum ins Spiel, sprich: Der Täter kannte das Verbot nicht oder legte es falsch aus. Das Gericht schloss sich teilweise dieser Argumentation an. Strafmildernd fielen die kulturellen Besonderheiten ins Gewicht. Der Mann wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mittwoch, 11.11.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11248659/menuid/2160
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