Kunde ohrfeigte Marktleiterin
32-fach Vorbestrafter muss vier Monate in Haft
GIFHORN. Weil er trotz Hausverbots einen Verbrauchermarkt betrat und der Marktleiterin in hitziger Diskussion um den Sachverhalt eine schallende Ohrfeige verpasste, musste sich ein 57-jähriger Gifhorner vor dem Strafrichter verantworten.
Die Anklage lautete auf Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Dazu kam noch ein Diebstahlsvorwurf, nachdem der Mann bei zwei Besuchen eines anderen Lebensmittelmarktes dort jeweils guten Whisky hatte mitgehen lassen.
Letzteres räumte der Beschuldigte ein, die Schläge bestritt er entschieden. "Ich war vollgedröhnt mit Schnaps und Tabletten und weiß nicht, was passiert ist. Aber das kann allein deshalb nicht sein, weil ich grundsätzlich keine Frauen schlage", teilte er dem Richter mit.
Die Tatsache, dass die Marktleiterin wegen Urlaubs nicht zur Verhandlung erschienen war, deutete er als schlechtes Gewissen wegen falscher Behauptungen.
Dieser Argumentation wollte der Richter jedoch nicht folgen. Zumal eine Kollegin aussagte, die Vorgänge, so wie in der Anklage beschrieben, beobachtet zu haben. Sie habe erfolglos versucht, den unerwünschten Kunden an der Kasse aufzuhalten. "Er ging schnurstracks in Richtung Büro und hat nach kurzem Wortwechsel ausgeholt und zugeschlagen", berichtete die 60-jährige Zeugin. Ein Attest belegt, dass die Marktleiterin bei der Attacke eine Schädelprellung davongetragen hatte.
"Sie bemitleiden sich selbst und beklagen sich über die Gesellschaft, die sie finanziert", sagte der Richter. Das Urteil von vier Monaten Haft empfand der Mann, der 32-fach vorbestraft ist und 27 Jahre Knasterfahrung hat, als zu hart.
"Es geht dabei nicht nur um Sie, sondern auch darum, die Allgemeinheit zeitweise vor Ihnen zu schützen", stellte der Richter fest.













