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14. Februar 2012
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Brunnen im Baugebiet verboten

Umweltamt registriert "minimale Austritte" von Schadstoffen der ehemaligen Deponie in "Sachsenweg III"

Von Reiner Silberstein

CALBERLAH. Bauherren im künftigen Gebiet "Sachsenweg III" in Calberlah sollen keine Brunnen bauen dürfen – so die Festlegung im Entwurf des Bebauungsplans. Grund: Spuren von Schadstoffen aus der ehemaligen Bauschuttdeponie nebenan.

"Eine Beeinflussung ist nicht auszuschließen", las Bauausschussvorsitzender Wolfgang Korsch (SPD) am Mittwochabend aus der Stellungnahme der Kreisverwaltung, Fachbereich Umwelt, vor. Der Verzicht auf Grundwasserentnahme – zum Beispiel zum Rasensprengen – solle festgehalten werden.

Bei der Entnahme von Proben seien "minimale Austritte" von Schadstoffen registriert worden, berichtete Bürgermeister Jochen Gese (CDU) – die seien aber "unerheblich". Außerdem ziehe das Grundwasser vom Baugebiet weg, Richtung Allerbüttel. Und: "Die Bauschuttfläche ist unter ständiger Beobachtung des Landkreises, es kann nichts passieren." Korsch: "Der Kreis will das im Bebauungsplan aufgenommen wissen, um sich abzusichern."

In der Tat bestätigte gestern Antje Präger, die Leiterin des Fachbereichs auf Anfrage: "Es ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Eine Gefährdung könnte vorliegen." Denn Proben seien nur am Rand des Baugebiets genommen worden. Mit weiteren Messungen mit Proben aus dem Areal direkt könnte der Verdacht eventuell schon wieder ausgeräumt werden.

Um welche Stoffe es geht, erklärte gestern Harald Gerstmann, der für Boden- und Emissionsschutz zuständig ist:

Salze aus dem Bauschutt, die elektrisch leitend wirken, aber "toxikologisch unrelevant" seien.

Es gebe erhöhte Bor- und Sulfat-Werte, aber keine Öle.

Dafür geringe Mengen polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die stammten in diesem Fall vermutlich aus Teerrückständen. Bestimmte PAK-Verbindungen können nach Rundschau-Recherche gesundheitsschädlich, sogar krebserregend sein.

Neben dem Umweltamt sind noch 47 weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben worden. So forderte das Forstamt Unterlüß einen viel größeren Abstand zur Waldfläche, nämlich 100 Meter. "Nur die südöstliche Ecke des Baugebiets grenzt daran an, mit umstürzenden Bäumen ist dort nicht zu rechnen", sagte Ausschussvorsitzender Korsch.

Darüber hinaus sei dieser Abstand laut Planer nicht vorgeschrieben – der Ausschuss sah sich nicht veranlasst, ihn zu berücksichtigen.

Mittlerweile steht auch fest: Es werden 26 Grundstücke – so die Aussage vom Ersten Samtgemeinderat Rolf-Otto Fabian. Alle werden wenigstens 700 Quadratmeter haben, fünf davon sogar mehr als 800 für die Option auf Doppelhäuser. Aber: "Der Preis muss erst noch politisch beschlossen werden."

Freitag, 03.09.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12867800/menuid/2160
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