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14. Februar 2012
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Sohn wirft Vater Ehrenmord vor

21-Jähriger spricht vor Landgericht über Familienprobleme – Zeuge wird bis in die Abendstunden vernommen

Von Yvonne Buchwald

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Neun Stunden dauert die Anhörung, hageln Fragen auf den Zeugen nieder – bis dieser erschöpft und zitternd auf seinem Stuhl sitzt, die Hände vor das Gesicht gepresst. Der 21-Jährige sagt gegen seinen eigenen Vater aus – den Mörder seiner Mutter.

Gequält starrt der junge Mann an diesem Donnerstag auf den Boden des großen Saals im Landgericht Hildesheim. Bereits zum wiederholten Mal muss er dem Menschen gegenübertreten, der im März 2009 seine Mutter erschossen hat. Sein Vater, ein 45-jähriger Gifhorner, hat gegen die lebenslange Haftstrafe Revision eingelegt. Alles wird neu aufgerollt – auch für den Sohn.

Am dritten Tag der Verhandlung ist es wie gehabt: Immer wieder dominieren kleine Machtkämpfe zwischen Verteidigern und Schwurgerichtskammer das Geschehen, bringen den Prozessverlauf ins Stolpern und Stocken. Die Verteidigung stellt fleißig Anträge, legt fast im Stundentakt Widersprüche ein – die Kammer lehnt diese nach Beratungen immer wieder ab.

Beinah kommt die Vernehmung des Hauptzeugen gar nicht zustande: Kaum hat der Sohn des Angeklagten sein "Ich möchte aussagen" ins Mikrofon geräuspert, meldet sich sogleich Rechtsanwalt Matthias Koch mit einem Einspruch. "Der Zeuge darf heute nicht vernommen werden", fordert er. Da diesem rechtswidrig Akteneinsicht gewährt worden sei, könne seine Aussage nicht mehr authentisch sein. Die Kammer beschließt: Widerspruch abgelehnt.

Daraufhin beginnt der Zeuge zu erzählen. Von den vielen Streitereien in der Familie über Jahre hinweg. Dass der Vater die Mutter häufig geschlagen, dass er eine Freundin gehabt habe und seine Mutter in die Türkei abschieben wollte. "Sag ihr, dass sie verschwinden soll, sonst begehe ich noch einen Mord", soll der Vater den Sohn aufgefordert haben.

Der 21-Jährige schildert auch den Tattag. Als er aus der Schule gekommen sei, hätten die Eltern wieder gestritten. Er habe eine Ketchup-Flasche ergriffen und den Vater im Schlafzimmer zur Rede gestellt. "Er hat mich angegriffen, da habe ich mit der Flasche zugeschlagen", erzählt der Sohn. Danach sei er auf Socken aus der Wohnung geflüchtet.

"Ich dachte, er ist hinter mir her. Aber dann habe ich vom Flur aus gehört, wie Schüsse fielen." Der Vater habe geschrien: "Mir reicht’s, ich bring dich um!" Der Sohn habe, nachdem der Vater das Haus verlassen hatte, die Polizei gerufen. "Wir haben meine Mutter auf dem Boden liegend in der Wohnung gefunden. Er hatte sie erschossen."

Bemüht, die Tat als Affekthandlung nachzuweisen, stellen die Verteidiger ihre Fragen im Wechsel. Der Zeuge antwortet stockend, widerspricht sich häufig. Die Finger auf die Augen gelegt, bricht es aus ihm hervor: "Ich will hier nicht unter Druck gesetzt werden. Ich denke jeden Tag an das, was geschah – ich will nicht mehr leben." Und dann, an den Vater gewandt, ruft er: "Steh doch endlich dazu, dass du einen Ehrenmord begangen hast!"

Erneut kommt es an dieser Stelle zu Anträgen: "Das muss sofort protokolliert werden", so die Verteidigung. Die Richterin lehnt ab. Ebenso widerspricht sie der beantragten Vereidigung des Zeugen. Bis 18 Uhr dauert die Anhörung, dann wird der Sohn – zumindest für diesen Tag – entlassen. Die Verhandlung wird am Montag, 20. September, fortgesetzt.

Freitag, 03.09.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12867852/menuid/2160
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