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09. Februar 2010
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Erst wird gemahnt, dann kassiert

Neuer Verwarngeldkatalog für den Papenteich – Bürger haben Preise für Verfehlungen nun schwarz auf weiß

Von Burkhard Ohse

MEINE. Andere Menschen be-
lästigen? Das kostet 35 Euro.
Hundehaufen liegen lassen? Das macht 25 Euro – nicht für den Hund, sondern für den Halter. So steht es im neuen Verwarngeld-
katalog der Samtgemeinde, der ab heute gilt.

Bislang waren die Verfehlungen, die im neuen Papenteicher Verwarngeldkatalog stehen, zwar auch nicht erlaubt. Nun aber haben es die
Bürger schwarz auf weiß. Und die darin aufgeführten Ordnungswidrigkeiten, die ab dem 1. April gelten, sind alles andere als ein Scherz.

"Wir haben auch vorher schon reagiert, wenn jemand gegen einen Punkt in der Liste verstoßen hat", bestätigt Ordnungsamtsleiter Volkhard Weber. Er ist einer von drei Verwaltungsvollzugsbeamten, die Verwarngelder kassieren können. Doch von heute an wird es für jeden übersichtlich und klar sein, was nicht erlaubt ist und unter Umständen Folgen in Form von Verwarngeldern hat.

Der Katalog wurde unter anderem nach den häufigsten Beschwerden aufgestellt und enthält Fakten, die oft Anlass zum Ärger geben. Sachbeschädigung, Randale, Belästigen von Personen, frei laufende Tiere und unbefugtes Betreten von Spielplätzen stehen etwa darin. Tatbestände, bei denen auch die Polizei Verwarngelder bis zu 35 Euro verhängen kann.

"Bei höheren Beträgen muss ein Bußgeldverfahren angestrengt
werden", sagt Weber. Darunter fällt etwa der Verstoß gegen das Rauchverbot, bei dem Gastwirte 100 Euro zahlen müssen. Fällt Weber oder den anderen Verwaltungsvollzugsbeamten ein Verstoß auf, kann gleich vor Ort kassiert werden –
sofern der Delinquent zustimmt.

Aber: Verwarnt werden soll mit Augenmaß. "Dass jeder Erwachsene, der sich ohne Kind auf einem Spielplatz aufhält, abkassiert wird, ist natürlich übertrieben", sagt
Weber. Gemeint sind eher alkoholisierte Personen, die sich dort die Zeit vertreiben oder den Spielplatz verunreinigen.

Daher gibt es bei den meisten Delikten auch eine Verwarngeld-
spanne. So kann auch nur gemahnt
werden. "Wir haben uns bei der Sprache an die Definitionen aus Gesetzen und Verordnungen gehalten", erklärt Weber die teilweise formelle, abstrakte Sprache.

Mit Beschwerden wegen des Katalogs rechnet er weniger. "Einige
werden wohl meckern, aber die Wogen werden sich schnell glätten." So habe ein Rötgesbütteler Ratsmitglied seine Kritik schnell wieder relativiert. "Wir werden nicht jeden Halter einer Katze, die streunt, zur Rechenschaft ziehen", sagt Weber.

Der Katalog, für den die Rechtsgrundlagen seit langem bestehen, wurde mit der Polizei abgesprochen und ist als Verwaltungsanordnung ohne Samtgemeinderatsbeschluss gültig. Von Mehreinnahmen für die Samtgemeindekasse geht Weber nicht aus. "Dieser Katalog soll abschrecken. Nach einer Weile werden wir sehen, ob er sich bewährt hat und notfalls reagieren."

Dienstag, 01.04.2008
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/8221406/menuid/2160
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