Wer hat mit Bierflaschen geschlagen?
Anklage wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht Prominenter Anwalt Bossi zieht alle Register
GIFHORN. Hat der Angeklagte nun mit Bierflaschen auf einen am Boden liegenden Mann eingeschlagen? Dieser Frage widmete sich das Landgericht Hildesheim gestern ausführlich. Schließlich ging es um den Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Bevor allerdings die eigentliche Beweisaufnahme beginnen konnte, musste der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Ulrich Pohl, einen Disput mit dem prominenten Wahlverteidiger des Angeklagten ausfechten: Rolf Bossi war eigens aus München angereist und warf dem Gericht gleich zu Beginn lautstark Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, Verstoß gegen die EU-Menschenrechtskonvention und den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung vor weil sein Mandant in Haft sitzt.
Sodann stellte er den Antrag, die Hauptverhandlung auszusetzen, um ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit einer seinen Mandanten belastenden 47-Jahre alten Zeugin anfertigen zu lassen. Sollte dies zurückgewiesen werden, werde er seinen Antrag zeitaufwändig handschriftlich in der Sitzung formulieren. Beides lehnte das Gericht ab, woraufhin Bossi das Verlesen der 51-seitigen schriftlichen Stellungnahme seines Mandanten verlangte.
Auf Vorschlag von Richter Pohl war er letztlich bereit, nur die tatrelevanten Passagen zu verlesen dann konnten Zeugen gehört werden.
Zum Hintergrund: Der 25-jährige Angeklagte hatte sich wegen der Tat gemeinsam mit einem Freund schon vor dem Amtsgericht Gifhorn verantworten müssen, der Freund ist bereits rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch auf ihn kommt jetzt allerdings ein weiteres Verfahren zu, diesmal wegen Falschaussage: Seiner Einlassung, er und sein Freund hätten sich gegen die beiden Männer, die mit dem Bollerwagen am Himmelfahrtstag 2007 abends auf der Braunschweiger Straße unterwegs waren und sie angepöbelt hätten, nur verteidigt, mochte Staatsanwalt Wolfgang Scholz keinen Glauben schenken.
Dann wurde der Imbissbesitzer befragt, bei dem die Männer mit dem Bollerwagen zuvor randaliert haben sollen. Er hatte ihnen laut Aussage des Angeklagten und seines Freundes gesagt, sie sollten ein Auge auf die beiden haben. Der Imbissbesitzer konnte sich vor Gericht allerdings nicht erinnern, den Angeklagten und seinen Freund überhaupt an dem Tag gesehen zu haben.
Auch eine 19-jährige und eine 47-jährige Zeugin, die das Geschehen unabhängig voneinander beobachtet hatten, schilderten den Angeklagten und seinen Freund als Aktivere und Aggressivere. Anwalt Bossi kündigte nach der Aussage eine Klage gegen die 47-Jährige an.
Der Prozess wird fortgesetzt.













