"Ministerialdirektor" gewährt Häftling Unterschlupf – Bewährungsstrafe
Amtsgericht Peine verhandelt Anklage wegen Strafvereitelung sowie Bahnfahrens ohne Fahrkarte
Herr B. sieht sich als "Ministerialdirektor der geschäftsführenden Reichsregierung": Auch wenn er es nicht wahrhaben will – die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten trotzdem für ihn. Gestern stand er vor Gericht.
Am Ende wurde der 69-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, die auf drei Jahre ausgesetzt ist, sowie zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Verhandelt wurden zwei Fälle: Im ersten Fall war B. ohne gültigen Fahrschein Bahn gefahren.
Im zweiten Fall hatte er einem Straftäter Unterschlupf gewährt.
Zu der Bahnfahrt erklärte B. in vollem Ernst: "Wenn ich auf Dienstreise bin, bin ich als Reichsbeamter unterwegs – und muss nicht bezahlen." Bei Privatfahrten zahle er selbstverständlich. Eine Auffassung, die mit der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar ist. Daher nützten dem Angeklagten weder die Vorlage seiner "Dokumente" – etwa des "Diplomatenpasses", noch lange Ausführungen, warum wieso weshalb er die Bundesrepublik nicht als Staat anerkenne. Die Richterin ließ den einschlägig bekannten Mann ausreden – ohne Inhalte groß zu kommentieren.
Hinsichtlich der Anklage wegen Strafvereitelung sagten zunächst zwei Polizisten als Zeugen aus. Sie hatten den flüchtigen Häftling auf dem Grundstück des Angeklagten festgenommen. Zuvor habe es vage Hinweise gegeben, dass er sich dort verstecke, sagte ein Edemisser Beamter. "Wir sind mit einem Zivilwagen von der Feldmark gekommen – und da saß der Gesuchte unterm Scheunenschauer." Er habe sich widerstandslos ergeben, fügte ein zweiter Beamter an. "Es war klar, dass er dort einige Zeit gehaust hat." In einem kleinen Zimmer habe seine Tasche gestanden, die Sachen seien eingeräumt gewesen.
Auch der Straftäter wurde als Zeuge verhört – 41 Jahre alt, wegen Betrugs in Haft, ehemaliger Fleischerei-Hilfsarbeiter, Analphabet. In holprigem Deutsch und leicht genervt gab er an, dass er sich nach seiner Flucht im Juni sechs Wochen durchgeschlagen habe, sich Kleidung bei Hilfsorganisationen besorgt, Geld durch Arbeit auf dem Feld verdient – und ein paar Mal beim Angeklagten übernachtet habe. Auch der Polizei sei er in dieser Zeit – so bestätigte er zumindest auf drängende Frage des Angeklagten – mehrfach begegnet.
Das Urteil, bei dem sich B.‘s frühere Rechtsvergehen strafverschärfend auswirkten, verband die Richterin mit der Hoffnung, dass er einsehe, dass "es besser ist, mit dem Staat zusammenzuarbeiten". Zuvor hatte B. in seinem "letzten Wort" gesagt, dass er sich als Gutmensch für den Straftäter eingesetzt habe: "Statt ihn in den Knast zu stecken, sollten wir dafür sorgen, dass er in eine vernünftige Schule kommt und sich zu waschen lernt." Deshalb habe er damals sogar von sich aus den Staatsanwalt eingeschaltet. Das wollte die Richterin aber doch nicht unkommentiert lassen: "Dem haben Sie aber verschwiegen, dass Sie den Straftäter beherbergten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.













