Richter zum Landkreis: "Nun erteilen Sie doch eine Aufenthaltserlaubnis"
Familie B. ist laut Gericht wirtschaftlich und sozial integriert Kreisvertreter verweist auf hausinterne Anweisung
BRAUNSCHWEIG. Seit Jahren kämpft Familie B., die aus dem Kosovo stammt, um ihr Recht, in Deutschland leben zu dürfen. Es gab mehrere Abschiebe-Versuche des Landkreises, die alle gescheitert sind. Gestern trafen sich die Parteien vorm Verwaltungsgericht.
Der Saal im Braunschweiger Gericht ist gut gefüllt der Großteil trägt denselben ausländischen Namen. Fünf Kläger sind es: Vater, Mutter und drei ihrer Söhne. Auf der gegnerischen Seite sitzt ein Vertreter des Landkreises.
Die Kernfrage lautet: "Hat Familie B. den Landkreis über ein Haus im Kosovo und damit die Möglichkeit einer Unterkunft getäuscht?" Eine Täuschung wäre ein Ausschlussgrund für eine Aufenthaltserlaubnis darauf beruft sich der Landkreis.
Rückblick: Seit 1999 leben die Bs, die zu der Minderheit der Ägypter im Kosovo gehören, in Deutschland. Bis 2003 war die Abschiebung dieser Minderheit verboten.
2005: Erster Abschiebeversuch des Kreises. Einen Tag vorher stoppt der Landrat die Abschiebung. Grund: "Diverse Zeitungsartikel und der Krankenhausaufenthalt der Klägerin". Auch die Vereinten Nationen (Unic) beanstanden die Abschiebung.
2006: Zweiter Abschiebeversuch des Landkreises. Erstmals taucht die Frage der Unterkunft auf. Die Vereinten Nationen sagen, die Familie habe keine im Kosovo. Nach Zweifeln des Innenministeriums ergeben Recherchen, dass es ein Haus gibt, das im Erdgeschoss von einem Bruder mit zehn Familienmitgliedern bewohnt wird, im zweiten Geschoss im Rohbau ist. Die Abschiebung wird ausgesetzt. Der Fall landet vor der Härtefallkommission des Landes verläuft laut Gericht im Sande.
2008: Die Familie beantragt die Aufenthaltserlaubnisse. Der Kreis lehnt mit der Begründung ab, die Familie habe vorsätzlich über die Tatsache ihres Hauses getäuscht. Die Familie klagt.
Richter und Vizepräsident des Gerichts Wolfgang Bartsch interessiert zunächst die derzeitige Situation der Familie: Der Vater B. repariert Autos, bildet sich fort und will seinen Meister machen. Seine Frau arbeitet als Tagesmutter und im Altenheim, die drei Kinder, die ebenfalls klagen, gehen noch zur Schule. Der Vater: "Wir kommen finanziell über die Runden." Seit neun Jahren kommt die Familie ohne Mittel vom Landkreis aus. Für Bartsch ist der Fall klar: "Diese Familie ist wirtschaftlich und sozial integriert." Und in Richtung Kreisvertreter: "Sie sind seit zehn Jahren hier. Ihre Heimat ist Peine."
Nun zur angeblichen Täuschung: "Nicht ein einziges Mal war dieses Haus ein Grund für einen Abschiebeversuch", sagt Bartsch, außerdem habe sich der Landkreis doch nie täuschen lassen: "Sie haben das doch nie geglaubt."
Der Richter schließt mit den Worten: "Geben Sie sich einen Ruck und erteilen Sie die Aufenthaltserlaubnis." Der Kreis-Vertreter sagt nicht viel. Nur, dass er nichts machen könne: "Das ist eine hausinterne Anweisung." Darauf Bartsch: "Das ist ja erstaunlich. Sie können wohl nicht, wie Sie wollen..."
Ende der Diskussion. Auf die Befragung eines Zeugen verzichtet das Gericht. Entscheidung folgt.













