Ladendieb mit Messer will sich an nichts erinnern
Täter stiehlt Wodka und Pistazien – Verurteilung zu sechs Monaten auf Bewährung
"Sonst wandern Sie wegen einer Tüte Pistazien in den Knast" – mit dieser Warnung schließt der Richter die Sitzung im Amtsgericht Peine. Dem Angeklagten darf in seiner Bewährungszeit nicht der kleinste Ausrutscher passieren.
Am 30. Januar dieses Jahres soll ein 53-jähriger Frührentner aus Peine mit einem Messer in der Jackentasche in einem Supermarkt eine Flasche Wodka und eine Packung Pistazien gestohlen haben.
Nun sitzt der Angeklagte alleine im Verhandlungssaal, ohne Verteidiger. Er rechtfertigt sich: "Ich war betrunken. Ich bin am nächsten Morgen wieder aufgewacht und konnte mich an nichts mehr erinnern." Und auch besitze er kein Klappmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge, wie er es laut Anklageschrift bei sich getragen haben soll.
Das jedoch sehen die zwei Ladendetektive, die ihn im Supermarkt stellten, anders. Sie hätten das Messer beim Angeklagten sichergestellt und er, der im gleichen Geschäft schon einmal beim Stehlen erwischt wurde, habe den Diebstahl klaren Kopfes begangen. "Er war durchaus kooperativ und definitiv zurechnungsfähig", bestätigt einer der Detektive, ein ehemaliger Rettungsassistent.
Auch der Richter glaubt dem Angeklagten nicht. Angesichts der Beweislage bestehen für ihn keinerlei Zweifel an dessen Schuld. Deshalb verurteilt er den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung – die Mindeststrafe für bewaffneten Diebstahl. Hinzu kommt eine Geldauflage in Höhe von 100 Euro, Hausverbot im Supermarkt hat er schon.
Der Angeklagte erklärt sich mit dieser Sanktion einverstanden. Daraufhin fragt die Staatsanwältin, ob er nüchtern sei und nicht später auch vergesse, dass er das Urteil angenommen habe. Nein, betrunken sei er nicht, antwortet der 53-Jährige. "Wenn Sie wollen, kann ich gerne pusten", scherzt er.













