"Das Ziel ist der Verkauf"
Domizil von "Baldi‘s Partytreff" in Lengede unter Zwangsverwaltung gestellt
LENGEDE. Seit mehr als fünf Jahren erfolglos blieb der Versuch, für das Gebäude Erzring 5 im Zuge der Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer zu finden. Dies soll nun einem Zwangsverwalter gelingen. Bekannt ist die Lengeder Adresse als Domizil des Swinger-Clubs "Baldi‘s Partytreff".
Die Kreissparkasse Peine hat die Zwangsverwaltung für das Gebäude beim Amtsgericht Peine beantragt. Einwände gegen den Zwangsverwalter erhoben hat Uwe Geisler, der Eigentümer des Gebäudes. Er war bislang für die Vermietung zuständig. Der eingesetzte Zwangsverwalter, der Braunschweiger Rechtsanwalt René Weidig, habe den Swinger-Club einmal in einem Rechtsstreit gegen ihn vertreten, betont Geisler im PN-Gespräch. Da er inzwischen den Mietvertrag mit dem Betreiber des Swinger-Clubs gekündigt habe, vermutet er, dass nun über den Zwangsverwalter "Baldi‘s Partytreff" dort wieder etabliert werden solle.
Ohne jegliche Substanz, so Rechtsanwalt Weidig gegenüber den PN, seien diese Vorwürfe. "Die Zwangsversteigerung soll endlich abgeschlossen werden, Ziel ist der Verkauf des schwierigen Objekts", sagt Weidig. In der Vergangenheit habe der Eigentümer mehrfach mögliche Interessenten "abgeschreckt".
"Wir haben die Zwangsverwaltung beim Amtsgericht beantragt und einen qualifizierten Zwangsverwalter vorgeschlagen. Bestellt wird er jedoch vom Amtsgericht Peine", betont Kreissparkassensprecher Stefan Honrath. Der Kreissparkasse stehe dieses Objekt in Lengede "im Rahmen einer Forderung" zur Verfügung, will Honrath den Begriff "Gläubigerin" nicht verwenden. Aufgabe eines Zwangsverwalters sei es, sich um ein Objekt zu kümmern (Werterhaltung) und verschiedene wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten umzusetzen, dazu gehörten Verkauf oder Vermietung. "Der Zwangsverwalter arbeitet eigenständig. Im Falle einer Vermietung haben wir kein Vetorecht", so Honrath.
Einwände gegen die Bestellung eines Zwangsverwalters "haben wir in Peine noch nicht gehabt", betont Amtsgerichtsdirektor Gerd-Norbert Klages. Die erhobenen Einwände würden geprüft. Die Vorgaben aus der Zwangsverwalterordnung seien jedoch erfüllt worden. "Der Einsatz einer Zwangsverwaltung ist ein ganz normaler Vorgang", so Klages.











