Internetfähige Computer nicht gebührenpflichtig
PEINE. Die Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede (MSG) hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ihre Klage gegen den NDR gewonnen. Es ging um Rundfunkgebühren für drei internetfähige Computer. Die MSG hatte sie gekauft, ordnungsgemäß dem NDR angezeigt und dabei gleichzeitig eine Gebührenbefreiung beantragt, erläutert Christian Büschen, Präsident und Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Die Frage, ob internetfähige Computer gebührenpflichtig sind oder nicht, ist derzeit in Juristenkreisen umstritten. Das Verwaltungsgericht Hamburg habe unlängst pro NDR entschieden, sagt Büschen, eine knappe Mehrheit von Gerichten verneine aber die Gebührenpflicht darunter auch das Braunschweiger.
Die Vierte Kammer des Braunschweiger Gerichts ist der Meinung, dass Computer "multifunktional" sind, erklärt der Sprecher weiter, die Radio- und Fernsehnutzung also nur eine unter vielen sei und auf keinen Fall der ausschließliche Zweck.
Ein PC werde nicht für den Empfang von Radio und Fernsehen bereitgehalten, und die abstrakte technische Möglichkeit reiche für eine Gebührenpflicht nicht aus, betont der Sprecher. Diese Argumentation stützt auch eine Studie von ARD und ZDF, wonach nur 3,4 Prozent der Internetnutzer ihren Computer auch zum Radiohören und Fernsehgucken anschalteten.













