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11. Februar 2012
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Steuer für "Kampfhunde" rechtswidrig

Kläger aus Salzgitter bekommt Recht – Richter: Stadt muss Einfluss auf Wesensprüfungen der Tiere nehmen

Von Ingo Kugenbuch

Am 15. Februar werden Steuern und Abgaben bei der Stadt fällig. Zu diesem Termin können Besitzer von Bullterrier, Mastino und Co. schon einmal vorsorglich ihren Überweisungsauftrag an die Stadtkasse nach unten korrigieren – zumindest wenn sie bislang die erhöhte "Kampfhundesteuer" von 613,44 Euro gezahlt haben.

"Die Hundesteuersatzung ist in einigen Passagen nichtig, die Steuerbescheide für Kampfhunde rechtswidrig", sagt Wolfgang Bartsch, Sprecher des Verwaltungsgerichts Braunschweig, auf Nachfrage der Salzgitter-Zeitung. Das Gericht hatte am 19. November 2002 einem Salzgitteraner Recht gegeben. Der Mann hatte sich geweigert, für seinen Bullterrier statt 168 Mark eine "Kampfhundesteuer" von 1200 Mark im Jahr zu bezahlen. Begründung des Gerichts: "Eine Gemeinde kann für den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes als Voraussetzung für eine Hundesteuerermäßigung (...) nicht auf das Bestehen eines ,Teamtests‘ oder einer ,Begleithundeprüfung‘ abstellen, wenn die Gemeinde auf diese Prüfungen keinen Einfluss nimmt."

Tendenz: Satzung ändern

Prinzipiell, so Bartsch, sei eine erhöhte Steuer für als gefährlich geltende Hunderassen – die so genannten Kampfhunde – durchaus rechtens. Aber: "Der Staat in Gestalt der Stadt Salzgitter darf den Einfluss auf solch eine Wesensprüfung nicht an Privatleute übergeben." Die Kriterien, nach denen ein Hund geprüft – und möglicherweise in die niedrigere Steuerklasse eingestuft – werde, seien in der Satzung nicht festgeschrieben und könnten von den Hundevereinen nach Belieben geändert werden.

In der Stadtverwaltung gärt die Entscheidung des Gerichtes. "Wir haben das Urteil erst kurz vor Weihnachten bekommen und werden uns jetzt damit auseinander setzen", sagt Norbert Uhde, der städtische Pressesprecher. "Tendenziell" werde der Rat die derzeitige Satzung in einer der nächsten Sitzungen ändern müssen. Wie allerdings in Zukunft Wesensprüfungen für Hunde nach den Vorgaben der Richter zu organisieren seien, sei noch völlig schleierhaft: "In der Verwaltung hat niemand den Sachverstand dafür."

Im Zweifel: Anruf

Wolfgang Bartsch vom Braunschweiger Verwaltungsgericht rät betroffenen Hundehaltern, die Rechtsbehelfserklärung in den Steuerbescheiden zu beachten – und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Im Zweifel hilft möglicherweise auch ein Anruf bei der Stadt-Kämmerei. Die Nummer für Steuerprobleme: 8 39-37 72.

 

Dienstag, 07.01.2003
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/1135145/menuid/2163
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