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01. August 2010
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Gewinnspiel wird für 16-Jährige teuer

Teilnahme am Quiz des Jugendradios erst ab 18 Jahren erlaubt – Vater fordert Telefongebühren zurück

Von Jörg Kleinert

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Vergangener Sonntag, es ist 10 Uhr. Der Jugend-Radiosender RTL 89,0 startet in seinem Programm ein Gewinnspiel. Die Aufgabe des Senders für seine Hörer: Ratet Tiere mit Doppelbuchstaben.

Die 16-jährige Katharina Kaim aus Lebenstedt hat eine Idee und greift zum Telefon. Mehrfach wählt sie die Nummer mit der Vorwahl 01379. Am Ende hat sie 30 Versuche unternommen. Alle erfolglos. Katharina Kaim kommt nicht durch.

Sie erzählt ihrem Vater Frank Kaim davon und erwähnt jenen 16-jährigen Jungen, der ins Studio durchgestellt worden sei. Frank Kaim hakt nach, recherchiert im Internet. Und siehe da: Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt. "Offensichtlich kamen Jugendliche dort durch, ohne sie vorher nach ihrem Alter zu fragen", erzählt der Lebenstedter.

Seine Forderung: Radiosender müssten künftig Callcenter vorschalten. "Damit die nicht teilnahmeberechtigten Jugendlichen abgefangen werden. Für mich ist das sonst vergleichbar mit einer Spielhalle ohne Aufsicht oder Alkoholverkauf ohne Ausweiskontrolle", so Kaim.

89,0-Moderator Ronny Schulz, der sich am vergangenen Gewinnspiel-Sonntag auf Sendung befand, sagt: "Jeder Moderator gibt vor dem Gewinnspiel einen klaren Hinweis darauf, dass die Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist." So sei es auch in seiner Sendung gewesen.

Auch die Landesmedienanstalt gebe die gleiche Auskunft, berichtet Kaim: "Dort sagte man mir, dass ein Sender alle 15 Minuten durchsagen muss, wenn die Teilnahme an einem Spiel erst ab 18 erlaubt ist." Sie werde nun prüfen, so Kaim, ob dem Sender im Fall des 16-Jährigen ein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die Sender seien verpflichtet, ihre aufgezeichneten Sendungen sechs Wochen lang aufzubewahren.

Nun fordert der Vater Geld zurück. Kaim geht es um die Gebühren in Höhe von 50 Cent pro Anruf. In seinen allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele verweist der in Halle (Sachsen-Anhalt) ansässige Sender darauf, dass auch dann eine Telefongebühr anfallen kann, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden, heißt es in den Bestimmungen wörtlich.

"Die Regeln für Gewinnspiele im Radio sind zwischen dem Vertreiber und der Landesmedienanstalt klar abgesprochen. Es gibt strikte Richtlinien", betont 89,0-RTL-Sprecher Jan Sachse.

Meist seien es Agenturen, die die Radio-Gewinnspiele vertreiben. "Wir stellen dem Gewinnspiel-Anbieter lediglich Sendezeit zur Verfügung, sind aber nicht für das Produkt verantwortlich", so Sachse.

Er habe Frank Kaim an den Anbieter des Gewinnspiels verwiesen, der auch für die Gebühren zuständig ist, sagt RTL-Sprecher Jan Sachse.

Es handelt sich um die Firma 2255 Media aus München. Zu der hat Kaim Kontakt aufgenommen und fordert die Telefongebühren zurück. "Man sagte mir, ich solle eine Mail schreiben. Die Agentur werde unseren Fall dann intern prüfen."

Samstag, 30.01.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11635610/menuid/2163
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