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11. Februar 2012
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Richterin: Es ist eine Minute vor Zwölf

Mildes Urteil für vorbestraften Salzgitteraner wegen Bedrohung – 18-jähriger entgeht knapp zwei Jahren Gefängnis

Von Udo Starke

LEBENSTEDT.  Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein 18-jähriger Salzgitteraner. Er wurde gestern vom Jugendschöffengericht wegen Bedrohung zu einer 100 Euro-Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung und einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) verurteilt.

"Dem jungen Gewalttäter –  einschlägig vorbestraft und noch unter einer Bewährungsauflage bis Juli 2010 –  wurde zur Last gelegt, im Oktober vergangenen Jahres die Mutter eines Geschädigten angerufen und mit den Worten bedroht zu haben: "Wenn ich den auf der Straße erwische, schlage ich ihn tot". Gemeint war der Sohn, der den siebenjährigen Bruder des Angeklagten auf der Straße in eine Rangelei verwickelt haben soll. "Ich stehe dazu. Ich war einfach sauer und weiß heute, dass ich überreagiert habe", gab der Angeklagte reumütig zu. Er habe auch den Tathergang nur vom Erzählen gekannt.

Richterin Petra Bock-Hamel sah es als strafmildernd an, dass der 18-Jährige die Tat eingeräumt und gute Berichte seines Bewährungshelfers vorzuweisen habe. "Alles kam ehrlich rüber. Wir werden sehen, wie einsichtig sie sind", sagte die Richterin und betonte, das Opfer benötige dennoch dringend eine Tataufbereitung.

Eigentlich hätte der Angeklagte für zwei Jahre ins Gefängnis gemusst, weil er eindeutig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen habe. "Es ist eine Minute vor Zwölf, jetzt darf auch gar nichts mehr vorfallen", begründete die Richterin das milde Urteil, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Die gute persönliche Entwicklung des Angeklagten, der auch einen sozialen Trainingskursus sowie ein Anti-Aggressionstraining absolviert, spreche für ihn, meinte Bock-Hamel weiter. Man müsse die gesamte Entwicklung und die erzieherischen Aspekte sehen, und die trügen nach den Berichten des Bewährungshelfers Früchte. Eine Gefängnisstrafe würde ihn zurückwerfen. Außerdem beurteilte die Richterin die Tat als "Aussetzer", der sich hoffentlich nicht wiederholen werde. Es sei auch niemand verletzt worden. Allerdings dürfe er sich ab sofort nichts mehr erlauben, selbst Schwarzfahren genüge, um in den Knast zu wandern, sprach die Richterin deutliche Worte.

Der Täter-Opfer-Ausgleich basiert auf entschuldigenden Gesprächen, in dem die Fronten aufgeweicht werden sollen. Dazu bedarf es der Zustimmung des Opfers, das sich nach Angaben des Gerichts erschrocken zeigte, dass dem Angeklagten eventuell eine Gefängnisstrafe drohe.

Donnerstag, 22.04.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12112795/menuid/2163
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