Straße verkauft – Zufahrt versperrt
Ehepaar kommt nicht mehr mit dem Auto auf sein Grundstück – Bauunternehmer: Nur Notwegerecht vorhanden
Es sieht aus wie eine Straße. Es heißt wie eine Straße. Aber das Grundstück An der Zuckerfabrik ist keine Straße, sondern eine private Fläche. Was das bedeutet, erfahren gerade die Nazzaros: Die beiden kommen per Auto nicht mehr auf ihr Grundstück.
Die Straße – bleiben wir der Einfachheit halber bei dieser Bezeichnung – führt zur ehemaligen Zuckerfabrik in Barum. 2006 hat die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht für das einstige Werksgelände verzichtet, und der Barumer Bauunternehmer Hauke Heiseler kaufte Grundstück und Zuwegung von der Nordzucker AG. "Ich wollte das als Neubaugebiet vermarkten", sagt Heiseler. "Wegen einiger ungelöster Fragen, was die Kampfmittelräumung betrifft, hat sich das Ganze verzögert – und ist im Moment wirtschaftlich nicht interessant."
"Wie in einer Todeszone"
Dass sich nun für sie einiges ändern würde, wurde den Nazzaros klar, als sie im Juni 2007 einen Brief von Heiseler erhielten. Darin stellte der Bauunternehmer fest, dass er mit der "Situation unzufrieden" sei und daher beabsichtige, zum Jahresende 2007 alle Versorgungs- und Entsorgungsleitungen zu kappen und die Straße umzugestalten.
Heiseler habe dann alles getan, um den acht Anliegern das Leben schwer zu machen, sagt Thomas Nazzaro. Er habe Gräben auf der Straße gezogen, sie später wieder zugeschüttet und Betonwinkel am Straßenrand verteilt – damit dort niemand parken kann. Die Leitungen allerdings blieben unangetastet.
Seinen Höhepunkt hat der Streit jetzt erreicht, nachdem die Nazzaros vor einigen Wochen die Bodenplatte für eine neue Garage gegossen haben: Mit einem Holzzaun, einem Grünstreifen und einem großen Beton-Schacht machte Heiseler die bisherige Zufahrt zum Grundstück der Nazzaros dicht. "Wir sind eingesperrt wie in einer Todeszone", sagt Thomas Nazzaro. Die Bauarbeiten ruhen, die Autos stehen auf der Straße, also auf Heiselers Grundstück – gegen dessen Willen.
"Das Schreiben an alle Anlieger war 2007 aus rechtlich formalen Gründen nötig", sagt Heiseler. "Um nicht in eine dauerhafte Duldung der bestehenden, über viele Jahre eingebürgerten Zustände zu geraten, musste ich erklären, dass ich mit der Situation nicht einverstanden bin."
Zu dem Zaun vor Nazzaros Grundstück sagt Heiseler: "Ich hätte noch viel weiterführende Rechte – ich könnte die Straße unter Umständen komplett absperren oder nur eine Notzuwegung zulassen und dafür sogar eine Gebühr verlangen." Er habe die vordere Einfahrt der Nazzaros dennoch komplett freigelassen. Das allerdings nützt ihnen wenig: Diese wird nur zu Fuß genutzt und von dort aus ist der hintere Grundstücksteil mit der geplanten Garage ohne größere Umbauten nicht mit dem Auto erreichbar.
Recht aus 19. Jahrhundert
"Wir haben ein Wegerecht, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt", sagt Thomas Nazzaro. Dafür spricht, dass die Stadt die Baugenehmigung für eine Garage mit drei Autos erteilt hat. Ohne vorhandene Zuwegung sei das unmöglich, bestätigt Bernd Waldmann, Leiter des städtischen Fachdienstes Stadtplanung, Umwelt und Baurecht. "Es ist aber grundsätzlich Aufgabe des Bauherren, für die Erschließung zu sorgen und diese auch nachzuweisen."
Nach Heiselers Meinung bleibt fraglich, ob die Nazzaros tatsächlich ein Wege- und Leitungsrecht besitzen. Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit, auf die sich das Ehepaar bezieht, betreffe nicht die Straße An der Zuckerfabrik, sondern einen alten Fußweg an anderer Stelle. Und darum bleiben der Zaun, die Grünfläche und der Betonklotz.
"Wenn ich gewusst hätte, dass wir die Straße irgendwann nicht mehr nutzen dürfen, hätte ich das Haus nicht gekauft", sagt Thomas Nazzaro. "Wir haben 300 000 Euro reingesteckt – jetzt ist es unverkäuflich."













