Schulleiter vor Gericht: Nötigung
Mann hat Mädchen beim Rauchen auf der Toilette erwischt und ist handgreiflich geworden Geldbuße
SALZGITTER. Es ist ein Vormittag im Januar, das vom niedersächsischen Kultusministerium verordnete absolute Rauchverbot an Schulen erst wenige Wochen alt. Der Leiter einer Salzgitteraner Schule sieht Rauch aus dem Fenster im ersten Stock quellen. Er stürmt die Mädchentoilette.
Als der Mann unvermittelt eintritt, schnippt eine 16-jährige Schülerin aus der 10. Klasse voll Angst ihre brennende Zigarette in den Schulhof. Sie leugnet standhaft, geraucht zu haben.
"Da habe ich sie an der Joppe gepackt, vor das geöffnete Fenster gezogen, und mich mit ihr nach unten gebeugt, um ihr die brennende Zigarette zu zeigen." Das sagt der Schulleiter gestern vor dem Amtsgericht Salzgitter. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Er habe gebrüllt, ihr einen Schulverweis angedroht, schildert die inzwischen 17-jährige Auszubildende den weiteren Verlauf der Szene. Drei weitere Zeuginnen bestätigen dies.
Richter Rico Gille fragt: "Ist das Standard, dass Schülerinnen auf diese Weise angefasst werden?" Auch will er wissen, ob es nicht eher üblich sei, dass weibliche Lehrkräfte die Mädchentoiletten kontrollierten? Der Schulleiter vertritt die Position, es komme allein auf das pädagogische Ziel an. "Sollen wir denn wegschauen, wenn Regeln verletzt werden?", fragt er zurück.
"Ich hatte Angst, ich könnte den Schulverweis wirklich kriegen", sagt das junge Mädchen unter Tränen. Der Schulleiter habe sie am Pullover gefasst, gegen die Fensterbank gedrückt. "Ich habe seine Fingerknochen im Brustkorb gespürt." Obwohl sie kein Attest für Verletzungen hatte, habe sie auf Wunsch ihrer Eltern den Mann anzeigen müssen. "Das war ein Scheißgefühl." Sie hatte Angst, dass sich ihre Schulleistungen danach verschlechtern würden. Was sie selbst denn lieber getan hätte, nach diesem Vorfall, will Richter Gille wissen. "Ich wäre zur Polizei gegangen, hätte gefragt, ob man etwas dagegen machen kann. Ich habe schon öfter gehört, dass er handgreiflich geworden ist", sagt sie.
Nachdem die Polizei ihm einen Anhörungsbogen geschickt hat und das Mädchen und ihre Freundin bei der Polizei ausgesagt haben, wurden sie zum Schulleiter gerufen. "Er hat mit einer Anzeige wegen Verleumdung gedroht", erinnert sich die Freundin. Auch sie habe weinend das Büro verlassen. Richter Gille erreicht, dass sich der Beklagte bei seinem Opfer entschuldigt. Staatsanwalt Frank im Sande: "Ich möchte meinem Kind keinen solchen Schulleiter angedeihen lassen, es gibt gewisse Regularien." Körperliche Kraftentfaltung sei auch im Hinblick auf pädagogische Ziele verwerflich. Der Beklagte habe kein Unrechtsbewusstsein.
Das bescheinigt ihm auch Richter Gille. "Wenn man als kleines Mädchen von so einem großen Mann angefasst, gezogen, gedreht wird, dann ist das ein eindringliches Erlebnis", stellt er fest. Es habe zwar objektiv keine Verletzungen gegeben, doch vielleicht psychische. "Sie sollten wissen, dass man Kinder so nicht behandelt, auch wenn Ihnen die Sicherungen durchbrennen."
Den Schulleiter verwarnt er mit 3000 Euro Geldauflage. Zudem bekommt er zwei Jahre Bewährung. Er muss jeden Wechsel von Wohnort und Aufenthalt melden. Wird er erneut gewalttätig, behält sich der Richter eine Geldstrafe vor.













