Nach 13 Jahren vom Joint eingeholt
Behörde verlangte Idiotentest, weil Mann 1995 kiffte
SALZGITTER. Michael Meine (Name geändert), 33, sucht nach einem neuen Job und will 2008 deshalb endlich seinen Führerschein machen. Doch die Behörde lehnt das ab und verlangt einen Idiotentest. Grund: Meine hatte vor 13 Jahren gekifft.
Die städtische Behörde schickte den damals 19-Jährigen wegen des Joints zur Begutachtung ins Gesundheitsamt. Dort verläuft ein Test auf Cannabinoide im Urin positiv. Auf dieses Ergebnis stützt sich ein Schreiben der Stadt vom 10. Juli 1995. "Es bestehen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen", heißt es dort. Deshalb soll Meine ein Medizinisch-Psychologisches Eignungsgutachten vorlegen, den allseits gefürchteten Idiotentest.
Doch Meine lehnt das ab und muss deshalb seinen Führerschein abgeben. Er hatte damals die Klasse 1b, mit der er Mopeds bis 80 Kubikmeter fahren durfte. "Jetzt kommt er nach 13 Jahren auf die Idee, die Fahrerlaubnis für Autos zu machen", sagt Günter Wingerning. Den ehemaligen Fahrlehrer aus Salzgitter-Bad hat Meine um Unterstützung gebeten.
"Das Führungszeugnis ist sauber, aber er bekommt ein Schreiben der Stadt, in dem sie einen Idiotentest fordert", sagt Wingerning. Darin ist wieder von "Zweifeln an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" die Rede. Grund: "Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Abhängigkeit oder Gewöhnung an Betäubungsmittel".
"Ich finde es nicht gut, dass er Hasch geraucht hat", sagt Wingerning, "aber man darf das eine nicht mit dem anderen durcheinander bringen." Wingerning ist der Meinung, dass das Kiffen auf einer Parkbank mit dem Autofahren so viel zu tun hat, wie ein Glas Wein am Abend mit der Fahrt zur Arbeit am nächsten Morgen. Gar nichts.
Wingerning findet seine Meinung im "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Das höchste deutsche Gericht hat 2002 entschieden, "dass der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr für sich allein kein hinreichendes Verdachtselement (für die mangelnde Eignung zum Führen von Fahrzeugen d. Red.) bildet".
Wingerning trägt seine Bedenken bei der Stadt und im niedersächsischen Verkehrsministerium vor. Am 11. Februar sendet ein Mitarbeiter der städtischen Führerscheinstelle eine E-Mail ans Ministerium. Er will wissen, wie er verfahren soll. "Am 13. Februar habe ich einen Anruf vom Straßenverkehrsamt bekommen", sagt Wingerning. Meine erhält seinen Führerschein zurück und darf die Auto-Fahrerlaubnis machen.
"Von dem Cannabis-Urteil haben wir nichts gewusst", rechtfertigt Lothar Raminsch, Chef der Führerscheinbehörde, das Vorgehen seiner Mitarbeiter. Tatsächlich haben damals Bundesländer wie das Saarland, Baden-Württemberg oder Hessen das Urteil in entsprechende Erlasse umgesetzt. Für die "Nordländer" gibt es nur vorläufige Richtlinien, die offenbar kaum wahrgenommen werden.
"Es gibt in Niedersachsen dazu keinen Erlass wegen der mangelnden Relevanz", sagt Christian Budde, Sprecher im Verkehrsministerium. Konkret: Meine ist laut Budde der einzige bekannte Fall. Und der sei "nicht ganz unkniffelig". Letztlich, so Budde, gelte nach dem Cannabis-Urteil: "Kiffen und Autofahren schließen sich nicht aus wenn es nicht gleichzeitig stattfindet."
Meine übrigens ist komplett sauber. Ein Drogen- und Medikamentenscreening bei einem Salzgitteraner Internisten hatte für alle Substanzen nur ein Ergebnis: negativ.













